Die „Mein Schiff 1“ von Tui Cruises (Archivbild).
  • Die „Mein Schiff 1“ von Tui Cruises (Archivbild).
  • Foto: dpa

Weniger Plätze wegen Corona: „Mein Schiff 1“-Passagiere müssen zu Hause bleiben

Die Reise ist gebucht, der Passagier kerngesund und voller Vorfreude auf die Kreuzfahrt – doch der Luxusliner legt ohne ihn ab: So ist es etlichen Gästen der „Mein Schiff 1“ des Hamburger Kreuzfahrtunternehmens Tui Cruises ergangen. Die Reederei hatte kurzfristig die Corona-Regeln an Bord verschärft und die Passagier-Kapazität für die Karibik-Fahrt ab Bremerhaven verringert. Doch nicht alle Gäste bekamen den vollen Preis zurück.

„TUI Cruises hat sich am Montag kurzfristig dazu entschlossen, zum Schutz von Gästen und Besatzung auf längeren Reisen wieder strengere Auslastungsgrenzen einzuführen“, erklärt die Pressesprecherin von „Mein Schiff“, Friedrike Grönemeyer, gegenüber der MOPO. „Wir haben die Gäste, die wir nicht mitnehmen konnten, auch am Montag informiert. Insgesamt sind 1650 Passagiere an Bord.“

Neue Corona-Regeln: Hamburger TUI Cruises lässt Kunden zurück

Storniert wurden TUI Cruises zufolge diejenigen, die als letzte gebucht hatten. „Uns ist bewusst, dass dies eine große Enttäuschung für die betreffenden Gäste ist“, versichert die Sprecherin.


Der Newswecker der MOPO MOPO
Der Newswecker der MOPO

Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.


Wieviele Gäste nun verärgert zu Hause bleiben müssen, während die anderen wie geplant durch tropische Gewässer schippern, gibt das Unternehmen nicht bekannt. Nur so viel: „Wir äußern uns nicht zu konkreten Zahlen, aber es sind weniger als die 600, die in einem Medienbericht geschätzt wurden“, sagt Grönemeyer. Zuvor hatte das Bielefelder „Westfalen-Blatt“ in einem Bericht über den Vorfall diese Zahl veröffentlicht.

Der Zeitung zufolge war die „Mein Schiff 1“ von ihrer vorherigen Karibik-Reise mit 121 coronainfizierten Gästen zurückgekehrt. Daher hätte Tui Cruises entschieden, auf der nächsten Kreuzfahrt weniger Passagiere mitzunehmen als gebucht.

Neue Corona-Regeln auf der „Mein Schiff 1“: Reisen kurzfristig storniert

Zwei der Kunden, deren Urlaub nun storniert wurde, sind Cornelia Bartels und ihr Mann aus dem Harz. „Wir hatten schon alles vorbereitet, den PCR-Test gemacht und die Koffer gepackt“, sagt Bartels zur MOPO. „Und dann kam am Montagabend um kurz vor 21 Uhr die Absage über E-Mail.“ Am Mittwoch sollte die Reise beginnen. Die beiden Stammkunden von TUI, die schon seit 2011 jährlich mit dem Anbieter Kreuzfahrten unternehmen, sind vor den Kopf gestoßen. Besonders ärgert sie, wie kurzfristig abgesagt wurde – und dass dann nach Buchungszeitpunkt entschieden wird, wer doch noch mitfahren darf. Denn die beiden hatten ausgerechnet wegen der Unsicherheiten in der Pandemie kurzfristig gebucht. „Wir hatten uns wirklich schon sehr auf den Urlaub gefreut“, sagt Bartels – nun bleibt das Ehepaar in den kommenden fünf Wochen zu Hause.

„Diejenigen Gäste, die wir nicht mitnehmen konnten, erhalten den Reisepreis selbstverständlich zurück“, versichert Grönemeyer. „Außerdem bekommen sie eine Ermäßigung von zehn Prozent, wenn sie bis zum 31. Dezember 2022 eine andere Reise bei uns buchen.“ Cornelia Bartels überzeugt dieses Angebot allerdings nicht – sie überlegt, für ihre nächste Kreuzfahrt auf einen anderen Anbieter umzusteigen.

Das könnte Sie auch interessieren: Neuer „Aida“-Ärger! Ausflüge entfallen, Crew setzt Corona-Regeln widerwillig um

Dem „Westfalen-Blatt“ zufolge blieb zudem ein Passagier auf einem Teil seiner Kosten sitzen: rund 470 Euro für Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherungen, die der Mann bei der Reise-Buchung mit abgeschlossen hatte.

Verbraucherschutz: Anspruch auf Schadensersatz muss geprüft werden

„Sagt ein Veranstalter die Reise ab, hat der Verbraucher neben dem Anspruch auf Erstattung des Reisepreises auch Anspruch auf Schadenersatz“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. zur MOPO – zum Beispiel Erstattung einer Versicherungsprämie oder Entschädigung für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit. Der Anspruch bestehe nur dann nicht, wenn die Absage auf einen unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstand beruhe. „Ob das vorliegend so ist, werden wohl letztlich die Gerichte entscheiden“, so Rehberg. Im Einzelfall sei dabei auch zu prüfen, wann die konkrete Buchung, die nun storniert wurde, erfolgte. „War dies erst vor ein paar Wochen, so ist die Stornierung meines Erachtens nicht durch außergewöhnliche Umstände gerechtfertigt“, so Rehbergs Einschätzung – denn die Lage war bereits vorhersehbar. 

Das könnte Sie auch interessieren: Nächstes Kreuzfahrtschiff bricht Reise ab – acht Corona-Fälle

TUI hätte angesichts der sich verbreitenden Omikron-Variante auch bei Passagieren nachfragen können, wer freiwillig auf die Reise verzichten würde, um die Gästezahl zu reduzieren, argumentiert Rehberg. „Die Erstattung der Kosten, die den Gästen durch Buchung von Versicherungen für die Reise entstanden sind, sollte TUI meines Erachtens auch ohne Klärung des konkreten Einzelfalls unbürokratisch vornehmen.“

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp