Bald soll die Impfpflicht kommen – die wichtigsten Fragen
Lange war sie ausgeschlossen worden, nun wird es die Impfpflicht wohl doch bald geben. Am Mittwoch wird das erste Mal im Bundestag debattiert. Der aussichtsreichste Gruppen-Entwurf pro Impfung kommt von Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP. Der Antrag gegen eine Impfpflicht von Wolfgang Kubicki (FDP) gilt derzeit als aussichtslos. Allerdings gibt es keinen Fraktionszwang, jeder Abgeordnete kann frei abstimmen. Die MOPO klärt die wichtigsten Fragen:
Welche Vorschläge gibt es? Der erfolgversprechendste Entwurf stammt aus der Feder verschiedener Ampel-Abgeordneten um SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Der hatte am Freitag zusammen mit sechs Politikern von Grünen und FDP in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten außer denen der AfD einen Gruppenantrag für eine Impfpflicht ab 18 angekündigt. Es ist der Antrag, hinter den sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellen dürfte. Es gibt aber auch alternative Vorschläge, die zum Beispiel ein anderes Alter vorsehen.
Für diese Personen soll die Impfpflicht gelten
Für wen soll die Impfpflicht gelten? Dem Vorschlag zufolge soll die Impfpflicht ab 18 Jahren greifen. Ausgenommen sind Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Es gibt aber auch andere Überlegungen, zum Beispiel vom FDP-Politiker Andrew Ullmann, der einen Antrag vorbereitet, der eine Impfpflicht ab 50 Jahren vorsieht. Solch eine Altersgrenze sähe auch die bekannte Virologin Melanie Brinkmann als den besten Kompromiss – „Wenn alle Menschen über 50 bis zum Herbst geimpft wären, könnten wir beruhigter in den nächsten Winter gehen“, sagte sie der Rheinischen Post.
Wie viele Impfungen wären nötig? Auch wenn noch nichts entschieden ist, wird es wohl auf drei Impfungen hinauslaufen, damit man die Impfpflicht erfüllt. Damit würden alle, die bereits geboostert sind, die Impfpflicht bereits erfüllen. Sollte später eine weitere Boosterimpfung für Ältere oder Menschen mit Vorerkrankung sinnvoll erscheinen, sollte sie laut Wiese freiwillig sein.
Die Impfpflicht könnte im Sommer kommen
Wann soll die Impfplicht kommen und wie lange soll sie gelten? Die Entscheidung im Bundestag soll vor Ende März fallen. Danach muss das Impfpflichtgesetz noch in den Bundesrat, bevor es in Kraft tritt. Anschließend soll es eine Art Schonfrist geben, in der sich die Ungeimpften immunisieren lassen können, um Sanktionen zu entgehen. Unter dem Strich würde das wohl bedeuten: Stimmt der Bundestag im März zu, greift die Impfpflicht irgendwann zwischen Juni und August. Für immer wird das Gesetz wohl nicht gelten, vor allem wenn irgendwann eine sehr hohe Grundimmunität erreicht ist. Hier will sich die Politik auf den Rat von Experten verlassen.
Welche Strafen drohen, wenn man sich trotzdem nicht impfen lässt? Dass notorische Impfverweigerer mit aufgezogener Spritze gegen ihren Willen besucht werden, wird nicht passieren. Auch im Gefängnis wird niemand landen. Viel eher setzt die Politik dort an, wo es den meisten am meisten weh tut: im Portemonnaie. Geplant sind Bußgelder, wie hoch ist noch unklar. Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten haben Bußgelder eine Höhe von fünf bis 1000 Euro, „wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt“. Ein mittlerer dreistelliger Betrag ist wohl erst einmal am realistischen. Bei Nichtzahlung könnte man nach Ansicht des SPD-Manns Wiese ein individuelles Zwangsgeld in Betracht ziehen. Die Obergrenze für ein Zwangsgeld liegt nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz bei 25.000 Euro.
Ein Impfregister wird es wohl nicht geben
Woher will der Staat wissen, ob jemand geimpft ist oder nicht? Die Umsetzung der Impfpflicht könnte über die Erfassung von Impfungen in einem zentralen Register erfolgen. Dessen Aufbau ist aber aufwendig und es gibt Bedenken von Datenschützern. „Für die aktuelle Debatte ist das aus zeitlichen Gründen nicht sinnvoll“, sagt Wiese. Die Impfpflicht sei ja dazu gedacht, über den nächsten Herbst und Winter zu kommen. Der Aufbau eines Impfregisters würde dafür zu lange dauern. „Es gibt ein paar Ideen, wie man die Bürgerinnen und Bürger trotzdem anschreiben kann: über die Krankenkassen oder auch über die Kommunen, die die Meldedaten haben“, so Wiese.
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Wer kontrolliert, ob Menschen wirklich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können? In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, bei denen Ärzten ihren Patienten falsche Atteste ausstellten, um sie zum Beispiel von der Maskenpflicht zu befreien. Deshalb plädiert Wiese dafür, dass der Amtsarzt feststellt, ob jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann und nicht der Hausarzt.