Randale im Millerntorstadion: Hamburger LKA: Ermittlungen gegen 44 Dresden-Fans
Nach den Ausschreitungen am 14. Februar 2020 nach dem Spiel des FC St. Pauli gegen Dynamo Dresden hat das Landeskriminalamt Hamburg insgesamt 52 Ermittlungsverfahren eingeleitet, acht gegen Fans des FC St. Pauli, 44 gegen Anhänger von Dynamo Dresden. Das geht aus einer Senatsanfrage der Linken hervor.
Nach dem Ende der torlosen Partie war es im Gästeblock des Millerntorstadions zu gewaltsamen Tumulten gekommen, bei denen 18 Menschen verletzt wurden.
Die Dresdner Fans hatten nach dem Abpfiff versucht, in den Block der St. Pauli-Anhänger zu kommen, und waren dabei gewaltbereit gegen Ordner des FC vorgegangen. Die Polizei musste mit Schlagstöcken massiv dagegen ankämpfen. Die sanitären Anlagen im Gästeblock wurden zerstört.
Randale: Hamburger LKA ermittelt gegen 44 Dresden-Fans
Anklage hat die Staatsanwaltschaft bisher nur in einem Fall erhoben, wegen Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Welchem Fanlager der Angeklagte angehört, geht aus der Senatsantwort nicht hervor.
Gegen 19 Fans wurden Strafbefehle wegen Landfriedensbruchs erlassen. Die Staatsanwaltschaft hat Geldstrafen in Höhe von 60 bis 120 Tagessätzen beantragt, das Gericht hat noch nicht entschieden.
Ein Strafbefehl ist quasi ein Urteil nach Aktenlage. Erkennen die Beschuldigten den Strafbefehl nicht an, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht.
Tumult im Millerntorstadion: Strafbefehle gegen Fans
Ein Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mit einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen ist inzwischen rechtskräftig. Vier Ermittlungsverfahren wurden aus Mangel an Beweisen eingestellt. Die übrigen Verfahren wurden entweder eingestellt, da kein Verdächtiger identifiziert werden konnte, oder sie sind noch nicht abgeschlossen.
Dynamo Dresden: Vorwürfe nach Tumulten
Die Ermittlungsverfahren gegen die Dynamo-Fans beziehen sich auf die Delikte Sachbeschädigung, Körperverletzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, unter anderem wegen Führens von Schutzbewaffnung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch.
Den St. Pauli-Fans wird Beleidigung, Körperverletzung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, versuchter Raub und Landfriedensbruch vorgeworfen.
Die Verfahren gegen acht heranwachsende Dresdner hat die Hamburger Staatsanwaltschaft abgegeben.