Fans vom Bundesliga-Klub RB Leipzig klagen gegen Zuschauerbeschränkungen.
  • Fans von RB Leipzig wehren sich gegen die aktuell geltende Fan-Obergrenze von 1000 in Sachsen.
  • Foto: WITTERS

Teilerfolg erzielt: Leipzig-Fans klagen gegen Fan-Obergrenze in Sachsen

Die aktuellen Corona-Richtlinien hinsichtlich der Zuschauerbeschränkungen sind für viele nicht nachvollziehbar und scheinen manchen gar willkürlich. Die Existenz vieler Fußballvereine ist bedroht. Fans vom Bundesligisten RB Leipzig reichen nun Klage ein.

Zurzeit sind im Freistaat 1000 Zuschauer zugelassen. Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Fan-Obergrenze landet nun vor Gericht. Zunächst wurde der Eilantrag von den entsprechenden Richtern abgelehnt. Allerdings verordneten die Entscheidungsträger, dass die sächsische Landesregierung begründen müsse, warum die Deckelung „willkürfrei“ sei.


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Obergrenze der Zuschauerzahl soll gekippt werden

Dies stimmt die RB-Fans zumindest etwas zuversichtlich. „Wir haben Hoffnung. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, möchten wir uns aber nicht weiter dazu äußern. Die Corona-Notfallverordnung regelt Grundrechtseingriffe. Grundrechte hat jeder sein ganzes Leben lang. Die können nicht einfach aberkannt werden. Wenn sie eingeschränkt werden sollen, muss das gut und nachvollziehbar begründet sein. Und zwar in diesem Fall und nach fast zwei Jahren wissenschaftlich begründet“, begründeten die Kläger laut Sport1 die Einreichung ihrer Beschwerde.

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RB Leipzig äußerte sich bisher dazu kaum. Lediglich das Interesse an dem Fall wurde bekundet. Unterstützung erhalten die Fans derweil durch die „Initiative Teamsport Sachsen“, der verschiedene Mannschafts-Sportvereine angehören. In einer Mitteilung des Handball-Erstligisten SC DHfK Leipzig hieß es, die Initiative habe ihre Pläne zu einer stufenweisen Zulassung von Fans in einem Gespräch bereits Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und Gesundheitministerin Petra Köpping erläutert.

Konkret geht es dabei um die „Aufhebung der zahlenmäßigen Obergrenze von 1.000 Zuschauern unterhalb der Überlastungsstufe und eine Genehmigung von mindestens 25 Prozent Auslastung während der Vorwarnstufe“. Diese „Vorwarnstufe“ könne demnach wie die Level „Normalität“, „Vorsicht“, „Überlastung“ oder „Hotspot“ mithilfe der Krankenhaus-Auslastung anstelle von Inzidenzen gemessen werden. Entscheiden soll über eine mögliche Anwendung dieses Modells nächste Woche das sächsische Kabinett.

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