Eilantrag gegen Demo-Verbot in Hamburg: So hat das Gericht entschieden
Die für Samstag angekündigte Demo in Hamburg gegen die Corona-Maßnahmen bleibt verboten. Ein Eilantrag der Anmelder gegen das Verbot ist am Freitag vom Hamburger Verwaltungsgericht abgelehnt worden. In der Begründung heißt es, dass es sich um eine notwendige Schutzmaßnahme handelt.
Die Hamburger Polizei hatte die angemeldete Demonstration von 11.000 Corona-Maßnahmen-Gegnern schon am Donnerstag verboten. Grund seien wie schon bei einer Demo vor zwei Wochen Infektionsschutzgründe, sagte Polizeisprecher Holger Vehren.
Hamburg: Demo gegen Corona-Maßnahmen verboten
Der Anmelder – ein Verein – habe die Demo unter das Motto „Gegen die Maskenpflicht und sonstige Corona-Maßnahmen“ gestellt und deutlich gemacht, dass er den Demonstrationszug rund um die Binnenalster nur ohne Masken abhalten wolle. Er habe sich in Gesprächen auch nicht kooperationsbereit gezeigt.
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Der Anmelder wollte sich mit dem Verbot nicht abfinden und stellte einen Eilantrag beim Hamburger Verwaltungsgericht. Der wurde nun abgelehnt: Nach Auffassung des Gerichts ist das Verbot eine notwendige Schutzmaßnahme, die weiterhin angewendet werden dürfe, obwohl der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht verlängert habe, teilte das Gericht mit. Insofern sei die vollständige Untersagung der Versammlung verhältnismäßig „ermessensfehlerfrei und insbesondere verhältnismäßig“.
Großdemo in Hamburg wegen Infektionsschutz verboten
Vor zwei Wochen war bereits eine Großdemonstration von Gegnerinnen und Gegnern der Impf- und Corona-Maßnahmen, zu der bis zu 15.000 Menschen in der Innenstadt erwartet wurden, aus Infektionsschutzgründen verboten worden. Die Untersagung war vom Verwaltungsgericht bestätigt worden. Trotz des Verbots hatten sich rund 3000 Impfgegner größtenteils ohne Masken und Abstand rund um die Kunsthalle versammelt. Als sie sich weigerten, den Platz zu räumen, drängte die Polizei die Demonstranten teils mit körperlicher Gewalt ab; vereinzelt kam es zu Handgreiflichkeiten.
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Die nun ebenfalls verbotene Demo sollte zur gleichen Zeit und vom selben Startpunkt aus auf ähnlicher Route verlaufen wie die vorherige. Obwohl es sich um einen anderen Anmelder handele, habe die Polizei die Versammlung als Ersatzveranstaltung eingestuft, sagte Vehren. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann der Antragsteller Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben. (abu)