Trotz Corona-Schließung: Riesen-Ärger! Hagenbeck will Jahreskarten nicht verlängern
Stellingen –
Es sollte ein schönes Geburtstagsgeschenk werden: Um seiner alten Mutter eine Freude zu machen, schenkte Michael Sauerweier ihr im September 2020 eine Jahreskarte für den Tierpark Hagenbeck. Doch nun ist der Zoo schon seit Wochen zu. Und darum gibt es Ärger.
„Meine Mutter liebt Tiere“, erzählt Michael Sauerweier. Da die 85-Jährige in Stellingen lebe, gehe sie gerne zum Spazieren und Tiere-Anschauen in den Zoo. Die Jahreskarte war daher ein passendes Geschenk.
Zoo geschlossen: Jahreskarten-Besitzer wollen Verlängerung
Allerdings konnte Helga Sauerweier die Karte nur genau zwei Mal nutzen – dann wurde der Tierpark coronabedingt geschlossen. Was zunächst wie eine vorübergehende Maßnahme aussah, entwickelte sich zum Dauerzustand. Michael Sauerweier fühlte sich um sein Geld gebracht, weshalb er eine Mail an Hagenbeck schrieb.
„Wir haben angefragt, ob eine Verlängerung der Jahreskarte um den Zeitraum der Schließung möglich wäre“, erzählt Michael Sauerweier. „Wir wollten gar nicht unser Geld zurück.“ Trotzdem habe Hagenbeck kein Entgegenkommen gezeigt.
Hagenbeck verweist auf seine wirtschaftliche Situation
Gegenüber der MOPO erklärt Hagenbeck das Vorgehen so: „Die Corona-Krise stellt auch den Tierpark Hagenbeck vor enorme Herausforderungen. Zusätzlich zu den Verlusten durch die Tierpark-Schließung in Millionenhöhe kann es sich unser gemeinnütziges Unternehmen nicht leisten, auch noch auf Anteile von Einnahmen durch den Jahreskartenverkauf zu verzichten. Diese Einnahmen werden dringend für den Erhalt und die Pflege des Tierparks und des Tropen-Aquariums benötigt.“ Als einziger privatfinanzierter Großstadtzoo in ganz Deutschland sei die wirtschaftliche Situation eine andere als bei öffentlich geförderten Zoos.
Des weiteren verweist Hagenbeck auf seine AGB. Dort heißt es in Punkt 5.1. „Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf tägliche Öffnung des Tierparks und Tropen-Aquariums Hagenbeck und keinen Anspruch auf Zutritt zu bestimmten Attraktionen oder Bereichen des Tierparks und des Tropen-Aquariums.“ In einem weiteren Absatz heißt es außerdem: „Wir behalten uns vor, einzelne Teilbereiche aus baulichen, organisatorischen, tiergärtnerischen oder Sicherheitsgründen vorübergehend oder dauerhaft zu schließen. Ferner behalten wir uns – auch kurzfristige – Änderungen der Öffnungszeiten und vorübergehende Schließungen aus wichtigem Grund vor. In diesen Fällen sind Entschädigungen und eine Rückgabe der Jahreskarte ausgeschlossen.“
Verbraucherzentrale: Kosten müssen erstattet werden
Michael Sauerweier ärgert sich: „Nach der Aussage könnte der Tierpark auch das ganze Jahr geschlossen sein. Das würde dann wohl kaum dem Gegenwert der Jahreskarte entsprechen.“ Sauerweier betont noch einmal, dass es ihm nicht um eine Rückerstattung des Geldes ginge, sondern lediglich um eine Verlängerung der Karte. „Dadurch entsteht dem Tierpark doch gar kein finanzieller Nachteil!“
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Die Sauerweiers sind nicht die einzigen, die sich beschwert haben. Einige Kunden haben sich an die Verbraucherzentrale Hamburg gewandt. „Rein rechtlich ist die Lage klar: Für eine Leistung, die er nicht bekommt, muss ein Kunde auch nicht bezahlen“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale. „Die Kosten müssen anteilig erstattet werden.“ Andere Unternehmen wie Theater und Fitnessstudios würden diese Erstattungen vornehmen bzw.. die monatlichen Abbuchungen stoppen. Dass die Kunden nur um eine Verlängerung gebeten hätten, ist aus Sicht der Juristin schon ein Entgegenkommen.
Kunde: „Die haben kein Geld? Ich hab auch keins!“
Michael Sauerweier ärgert sich vor allem über den Verweis auf die wirtschaftliche Situation des Zoos: „Die haben kein Geld? Ich hab‘ auch keins!”, so der Fotograf, der momentan weniger Aufträge hat und alle Fotografie-Kurse, die er normalerweise gegeben hätte, absagen musste. „Ich zahle meinen Kunden doch auch ihr Geld zurück.“