• Auf Hamburger Spielplätzen gilt (noch) Maskenpflicht für alle ab 12 Jahren.
  • Foto: picture alliance/dpa

Vater hatte geklagt: Gericht kippt Maskenpflicht auf Hamburger Spielplätzen

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat der Klage eines Vaters gegen die Maskenpflicht auf Spielplätzen nachgegeben, berichtet „Spiegel Online“. Damit haben Hamburger Verwaltungsrichter erneut eine Corona-Regel der Stadt aufgehoben, weil sie nicht verhältnismäßig sei. Zuvor hatte sich bereits ein Jogger per Eilantrag erfolgreich gegen den Maskenzwang gewehrt.

„Spiegel Online“ bezieht sich auf ein noch nicht veröffentlichtes Urteil, nach dem der Kläger nun Hamburger Spielplätze ohne Maske besuchen darf. Die Stadt habe das zu dulden, so die Kammer. Einschränkung: Außer der Familie des Kläger darf sich – vereinfacht gesagt – nur ein weiterer Haushalt auf dem Spielplatz aufhalten.

Gericht kippt Maskenpflicht auf Hamburger Spielplätzen

Nach den geltenden Regeln müssen alle Spielplatzbesucher ab 12 Jahren Maske tragen, selbst wenn sich ein Elternteil mit seinem Kind allein auf dem Spielplatz befindet.

Wie bei Verwaltungsgerichtsbeschlüssen üblich, gilt der Richterspruch nur für den Kläger. Andere Eltern können sich aber darauf berufen, die Durchsetzung der Maskenpflicht auf leeren Spielplätzen wird dadurch deutlich erschwert.

Maskenpflicht für Jogger: Stadt legt Rechtsmittel ein

Gegen das Jogger-Urteil hat die Stadt bereits Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt. Hier hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die generelle Maskenpflicht für Jogger am Wochenende an Elbe, Alster und im Jenischpark nicht ausreichend begründet sei. (mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp