• Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Haustürgeschäften (Symbolbild). 
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Verbraucherzentrale Hamburg warnt: So werden Sie an der Haustür abgezockt

Ob nun eine neue Markise für die Terrasse, ein Gartenzaun oder ein paar frische Dachpfannen – Haustürgeschäfte boomen trotz der Corona-Krise. Doch bei solchen spontanen Angeboten auf der Türschwelle ist Vorsicht geboten: Überstürzte Vertragsabschlüsse können oft teuer werden.

Unvorbereitet und in privater Umgebung lässt man sich schnell von einem verlockenden Angebot überzeugen, häufig wird es für den Verbraucher dann aber doch teuer. An der Haustür können die Preise und Leistungen nicht wie im Fachgeschäft verglichen werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt deshalb vor voreilig abgeschlossenen Verträgen an der Haustür.

Verbraucherzentrale warnt: So werden Sie an der Haustür abgezockt 

„Oft handelt es sich um geschulte Vertreter, die darin geübt sind, den Überraschungseffekt auszunutzen“, warnt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Besonders ältere und alleinstehende Menschen seien im Visier der Vertreter.

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Verbraucher sollten deshalb auf keinen Fall Verträge direkt an der Haustür unterschreiben oder Vertreter gar ins Haus lassen. Vor Vertragsabschluss sollten unbedingt die Preise verglichen werden. „Wem ein Angebot an der Haustür unterbreitet wurde, sollte anschließend mit dem Partner oder Nachbarn über das Geschäft reden. Teilweise hilft der zweite Blick eines Außenstehenden, das Haustürgeschäft einzuordnen und den Preis zu bewerten“, rät Rehberg.

Haustürgeschäfte: 14 Tage Widerrufsrecht 

Wer sich doch hat breitschlagen lassen, kann den Vertrag noch innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. „Am besten erfolgt dies schriftlich als Einschreiben”, so die Verbraucherschützerin. Bei Warenlieferungen läuft die Frist erst ab Erhalt der Ware. Wenn man vom Vertragspartner nicht über das Widerrufsrecht belehrt wurde, hat man sogar noch länger Zeit. (hb)

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