• Demonstranten bei einem Protestmarsch in Gedenken an George Floyd.
  • Foto: dpa/ZUMA Wire

„I can’t breathe”: Nach Tod von George Floyd: Prozess gegen Ex-Polizisten beginnt

Minneapolis –

„Ich kann nicht atmen“: George Floyds Flehen um Luft kurz vor seinem Tod ging im vergangenen Jahr um die Welt und löste Massenproteste gegen Rassismus aus. Nun steht der mutmaßliche Hauptverantwortliche unter strengen Sicherheitsvorkehrungen vor Gericht.

Fast ein Jahr nach der Tötung des unbewaffneten Afroamerikaners George Floyd bei einem Polizeieinsatz in den USA beginnt der Prozess gegen den weißen Hauptangeklagten Derek Chauvin. Dem früheren Polizisten wird unter anderem Mord zweiten Grades vorgeworfen, worauf im Bundesstaat Minnesota bis zu 40 Jahre Haft stehen. Das Verfahren beginnt am Montag ab 15.00 Uhr MEZ unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in der Stadt Minneapolis. Diese Woche sollen zunächst vor allem die Geschworenen ausgewählt werden.

„Black Lives Matter“: Viele Menschen hoffen auf Haftstrafe für Chauvin

Der 46-jährige Floyd war am 25. Mai vergangenen Jahres in Minneapolis bei einer brutalen Festnahme ums Leben gekommen. Die Polizeibeamten hatten ihn wegen des Verdachts festgenommen, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben. Sie legten ihm Handschellen an und drückten ihn auf der Straße zu Boden. Chauvin drückte sein Knie gut acht Minuten lang in Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. „Ich kann nicht atmen“, sagte er mehrfach. Floyd verlor der Autopsie zufolge das Bewusstsein und starb. Videos des Einsatzes – aufgenommen von Passanten – verbreiteten sich wie ein Lauffeuer.

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Floyds Schicksal hatte über Monate hinweg zu Massenprotesten gegen Polizeigewalt und Rassismus geführt, die die USA in historischem Ausmaß erschütterten. Die Erwartungen an den Prozess sind groß. Viele Menschen, darunter wohl auch die meisten Schwarzen, hoffen auf eine lange Haftstrafe für Chauvin. Sie hoffen auf ein Urteil, das ein Zeichen gegen Rassismus und Polizeigewalt setzt.

Prozess: Jury wird von der Öffentlichkeit abgeschottet

Chauvin, der nach dem Vorfall entlassen wurde und später auf Kaution freikam, wird Mord zweiten Grades ohne Vorsatz vorgeworfen. Nach deutschem Recht entspräche dieser Anklagepunkt eher dem Totschlag. Die Anklage wirft ihm zudem auch Totschlag zweiten Grades vor. Das kann in Minnesota zusätzlich mit 10 Jahren Haft geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft setzte sich zudem am Freitag bei einem Berufungsgericht durch, um Chauvin auch noch Mord dritten Grades vorzuwerfen. Darauf stehen bis zu 25 Jahre Haft. Das Gericht muss dem noch zustimmen. Chauvin muss während des Verfahrens anwesend sein.

Scheingrabstätte von George Floyd

Während einer Mahnwache für Opfer von Polizeigewalt zündet ein Mann Kerzen an einer Scheingrabstätte von George Floyd an.

Foto:

dpa/ZUMA Wire

Nach der Auswahl der Geschworenen soll ab 29. März das Hauptverfahren beginnen. Die Verhandlung soll dem Gericht zufolge dann bis zu vier Wochen dauern. Die Jury soll in dieser Zeit weitgehend von der Öffentlichkeit abgeschottet werden, die Namen der Geschworenen bleiben geheim. Wegen Corona ist die Anwesenheit im Verhandlungsraum im 18. Stock des Gebäudes zudem stark begrenzt worden. So darf zum Beispiel nur je ein Vertreter der Familien Floyd und Chauvin anwesend sein, wie Richter Peter Cahill verfügte. Es dürfen auch nur zwei Journalisten anwesend sein – der Prozess wird aber live übertragen.

Scharfe Sicherheitsvorkehrungen: Betonsperren und Nationalgarde

Das Gerichtsgebäude ist wegen des Prozesses mit Betonsperren und Zäunen abgeriegelt. Die Polizei ist im Großeinsatz, der Gouverneur hat auch den Einsatz der Nationalgarde genehmigt. Die zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen sollen nach Medienangaben Kosten in Höhe von Millionen US-Dollar verursachen. In Minneapolis war es nach Floyds Tod zu massiven Ausschreitungen gekommen, zahlreiche Geschäfte und eine Polizeiwache gingen in Flammen auf.

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Den übrigen drei an dem Einsatz gegen Floyd beteiligten Ex-Polizisten wird Beihilfe zur Last gelegt. Sie werden in einem separaten Verfahren ab 23. August vor Gericht stehen. Auch ihnen könnten im Fall einer Verurteilung langjährige Haftstrafen drohen. (dpa/ncd)

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