• Einige Bundesländer im Norden haben bereits neue Regeln für Geimpfte angekündigt.
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Corona-Regeln : Diese Lockerungen gelten jetzt im Norden für Geimpfte

Wer geimpft ist, soll Freiheiten zurückbekommen: Menschen, die den vollen Schutz mit einem Vakzin gegen das Coronavirus haben, werden künftig die gleichen Rechte haben wie Genesene oder negativ Getestete. Der Bund arbeitet an einer entsprechenden Verordnung, doch viele Länder wollen nicht mehr warten und preschen mit eigenen Regelungen vor. So legten auch einige Länder im Norden schon voreilig neue Regeln fest.

Niedersachsen beschloss am Mittwoch, dass für Geimpfte künftig Test- und Quarantänepflichten entfallen sollen. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat es eilig und plant die Gleichstellung mit den negativ Getesteten für den 1. Mai. Schleswig-Holstein zieht am 10. Mai nach.

Norden: Länder preschen mit Corona-Regeln für Geimpfte vor

In Brandenburg gelten für Geimpfte bereits gelockerte Besucherregelungen in Senioren- und Pflegeheimen, dort können auch Gruppen von Bewohnern wieder zusammenkommen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geht davon aus, dass zudem künftig die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten wegfallen wird. Um ähnliche Regelungen geht es in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kündigte am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“ an, sie wolle „schnellstmöglich“ eine Verordnung vorlegen, mit der die vollständig Geimpften ihre Grundrechte zurückerhalten. Auch Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU) brachte eine schnellere Beschlussfassung ins Spiel.

Schnellstmögliche Bundes-Verordnung geplant

Was die Länder nun machen, „geht absolut in die richtige Richtung“, findet Lambrecht. Der Städte- und Gemeindebund mahnte angesichts erster Regelungen in den Ländern jedoch bundesweite Klarheit an. Städtetagspräsident Burkhard Jung (SPD) sagte am Mittwoch: „Über solche Lockerungen sollten wir auch Anreize setzen, dass sich mehr Menschen impfen lassen.“ Zentrale, gut kontrollierbare Lebensbereiche und Möglichkeiten zu Urlaub im Sommer sollten dabei im Blick stehen.

Jung betonte zugleich, dass verhindert werden müsse, dass bei Lockerungen die Gesellschaft in Geimpfte und Nichtgeimpfte gespalten werde. „Deshalb sollten Geimpfte, Genesene und tagesaktuell negativ Getestete gleich behandelt werden. Getesteten mit zertifizierten Tests sollte also ebenfalls mehr Freiheiten ermöglicht werden.“

Video: Impfkonzept des Senats vorgestellt

Rechtsexperten äußern allerdings Skepsis. Die Testpflicht bei einer Inzidenz von mehr als 100 sei klar in der sogenannten Bundes-Notbremse festgelegt, wendet der Greifswalder Verwaltungsrechtler Jost von Glasenapp ein. „Nur die Bundesregierung hat die Befugnis, das durch eine Rechtsverordnung dann anderweitig zu regeln.“ Die Länder hätten sich diese Zuständigkeit „leichtfertig aus der Hand nehmen lassen“. (dpa/se)

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