Einschränkungen und Ausgangssperren: So verschärft der Norden die Corona-Regeln
Die Corona-Infektionszahlen in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern steigen weiter rasant – eine Besserung der Lage ist nicht in Sicht. Um das zu ändern, wollen die Länder neue Regeln einführen und die Corona-Maßnahmen weiter verschärfen. Sogar von Ausgangssperren ist die Rede.
Am Samstag sind in Mecklenburg-Vorpommern 272 Corona-Neuinfektionen gemeldet worden. Das waren 40 mehr als am Samstag vor einer Woche, wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) mitteilte (Stand: 15.52 Uhr). Drei weitere Menschen sind im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben, womit die Zahl der Todesfälle im Land auf insgesamt 846 stieg.
Die Inzidenz stieg im Vergleich zum Vortag um 2,8 auf nun 103,2 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Mit 172,8 ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Ludwigslust-Parchim derzeit am höchsten, gefolgt vom Landkreis Vorpommern-Greifswald mit 128,2. Mittlerweile liegt keine der beiden kreisfreien Städte beziehungsweise keiner der sechs Landkreise mehr unter dem wichtigen Schwellenwert von 50.
Neue Corona-Regeln für Mecklenburg-Vorpommern
Angesichts dieser Infektionslage werden die Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verschärft. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 sind künftig nächtliche Ausgangsbeschränkungen möglich. Wenn die Corona-Infektionen als lokal nicht eingrenzbar eingeordnet werden, sollen dort von 21 bis 6 Uhr Ausgangsbeschränkungen eingeführt werden, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Sonnabend in Schwerin mitteilte.
Im Norden: Zoos, Museen und Fahrschulen droht die Schließung
In Regionen im Bundesland mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sollen zusätzliche Einschränkungen gelten. Dazu zählen etwa Schließungen von Zoos, Tierparks, Museen und Fahrschulen, wie aus dem Beschlusspapier des Landes-Corona-Gipfels hervorgeht.
Vom kommenden Mittwoch an ist der Friseurbesuch nur noch mit einem negativen Corona-Schnelltest möglich. Vom 6. April an muss dann auch beim Shoppen ein Negativ-Test vorgezeigt werden, wie Schwesig erläuterte. In Rostock soll dies erst ab dem 10. April gelten. Dort ist die Sieben-Tage-Inzidenz landesweit am niedrigsten.
Niedersachsen: Hohe Inzidenzen erzwingen neue Maßnahmen
In Niedersachsen ist der Trend ähnlich besorgniserregend. Im zweitgrößten Bundesland stieg die Sieben-Tage-Inzidenz am Sonntag auf 100.000 Einwohner, gerechnet auf durchschnittlich 118, nach 114 am Samstag. Einen Inzidenzwert von über 100 verzeichnen nun mittlerweile 23 der 45 niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte.
Das könnte Sie auch interessieren: Querdenker-Demo am Gänsemarkt
In vier Gebieten hatte die wichtige Maßzahl bis zum Sonntag sogar die 200er Marke überschritten. Wegen dieser Lage hat das Land nun vor Ostern nochmal die Regeln verschärft, die ab Montag gelten sollen.
Verordnung: Ausgangssperren in Niedersachsen möglich
Demnach kann die Behörde in Hochinzidenz-Regionen, also Landkreisen und großen Städten mit über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche, jeder Person das Verlassen des privaten Wohnbereichs in der Zeit von 21 bis 5 Uhr untersagen, wie es in der neuen Verordnung heißt. Zudem dürfen sich über die Ostertage (2. bis 5. April) keine Gruppen bilden, auch nicht im Freien, mit Masken und Abstand. Bei privaten Gruppen gibt es laut Verordnung etwas mehr Spielraum: Personen eines Haushalts dürfen sich dann maximal mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen.
Restaurants in Niedersachsen: Keine Außenbewirtschaftung
Für die Restaurants gibt es weiterhin wenig Hoffnung: Diesen wird nun auch die „Außenbewirtschaftung“ verboten. Heißt: Auch kein Verkauf „to go“ ist dann mehr möglich. Für Parks und öffentliche Plätze kann es ein Betretungsverbot geben, sollte der Inzidenz-Wert laut Verordnung die 100er-Marke dauerhaft überschreiten.
Trotz hoher Zahlen: Schulen und Kitas bleiben bei altem Modell
Bei den Schulen und Kitas bleibt die Linie gleich: Steigt die Inzidenz über 100, gibt es nur noch Homeschooling – bei unter 100 wird es Wechselunterricht geben. Doch bleibt der Wert dauerhaft über 100, ist der Betrieb von Kitas untersagt, bis die Schwelle drei Tage in Folge wieder unterschritten wurde. (maw)