Messerstecherei Hausbruch
  • Sanitäter am Einsatzort in der Cuxhavener Straße in Hausbruch im August vergangenen Jahres.
  • Foto: Blaulicht-News

„Freude am Quälen“: Bauarbeiter sollen Kollegen fast zu Tode geprügelt haben

Schläge, Fußtritte, Bewurf mit Möbelstücken: Zwei Bauarbeiter sollen ihren Kollegen in einer Monteurwohnung brutal zusammengeschlagen haben. Zum Prozessauftakt schweigen die beiden Männer.

Die Fotos, die im Gericht an die Wand geworfen werden, sind unvorstellbar grausam: Ein Mann liegt halbnackt, zusammengeschlagen und blutüberströmt in einer verwüsteten Wohnung. Die Männer, die das getan haben sollen, stehen seit Mittwoch vor dem Landgericht Hamburg. Ein 35-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verantworten. Ein gleichaltriger Mann ist der Beihilfe angeklagt. „Aus sadistischen Neigungen und Freude am Quälen“ soll der Hauptangeklagte mit einem anderen mutmaßlichen Mittäter einen damals 43 Jahre alten Mitbewohner brutal zusammengeschlagen und misshandelt haben. Die MOPO berichtete damals über den Rettungseinsatz in Hausbruch.

Hamburg: Bauarbeiter sollen Kollegen schwer misshandelt haben

Der erste Angriff erfolgte am 14. August 2021. Dabei soll der Hauptangeklagte mit seinem Kollegen den Mitbewohner geschlagen und mit Möbeln beworfen haben. Die Angreifer ließen laut Anklage erst von ihm ab, als sie wegen der vielen herumliegenden Möbelstücke nicht mehr weitermachen konnten. Der 43-Jährige erlitt Rippenbrüche, eine Platzwunde und Blutergüsse. Er habe bis zum Mittag des folgenden Tages nicht mehr aufstehen und das Zimmer verlassen können.


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Beim zweiten Angriff einen Tag später sollen der Hauptangeklagte und zwei andere Mittäter das Opfer „ohne erkenntlichen Grund“ in der Küche der Wohnung erneut schwer misshandelt haben. Der 35-Jährige soll dem Mann ins Gesicht und gegen das Ohr getreten haben. Außerdem habe er ihm eine Bierflasche gegen die Schulter und mit dem Metallstiel eines Besens mehrfach gegen den Hinterkopf geschlagen. Dabei sei der 43-Jährige bewusstlos geworden, was einen der Männer nicht gehindert haben soll, das Opfer weiter zu misshandeln.

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Mordversuch in Hamburg: Opfer sollte eigenes Blut aufwischen

Als der Mann wieder zu Bewusstsein kam, soll ihn der Hauptangeklagte aufgefordert haben, sein eigenes Blut aufzuwischen. Der Mitangeklagte soll den Schwerverletzten zu Boden gedrückt haben, damit der Hauptangeklagte ihn in dieser demütigenden Position fotografieren konnte. Später sollte der Verletzte duschen, um Spuren zu verwischen. Dabei sei der 43-Jährige durch die gläserne Duschwand gefallen und habe Schnittverletzungen an Kopf und Körper erlitten. Laut Anklage wurde der 43-Jährige so schwer verletzt, dass er sich in einem „lebensbedrohlichen Zustand“ befand und ohne Notarzt gestorben wäre.

Die beiden 35-jährigen Angeklagten (2.v.l. und 4.v.l.) im Prozess wegen versuchten Mordes warten auf den Beginn der Verhandlung. picture alliance/dpa | Axel Heimken
Zwei Männer sitzen mit Aktenordnern vorm Gesicht im Gerichtssaal
Die beiden 35-jährigen Angeklagten (2.v.l. und 4.v.l.) im Prozess wegen versuchten Mordes warten auf den Beginn der Verhandlung.

Die beiden Angeklagten, die zum Prozessauftakt zunächst schwiegen, sind Polen und arbeiteten zusammen mit dem Opfer in Hamburg als Bauarbeiter bei einem Abrissunternehmen. Mit zwei weiteren Kollegen wohnten sie in einer Monteurwohnung in Hamburg-Hausbruch, die ihnen ihr Arbeitgeber gegen Entgelt zur Verfügung gestellt hatte.

Vorgesetzter: Mordverdächtiger und Opfer „waren beste Freunde“

Als erster Zeuge sagte am Mittwoch ihr Vorgesetzter aus, der ebenfalls aus Polen stammt. Einer der Männer, die in der Wohnung untergebracht waren, hatte ihm am Tatabend die Fotos vom Opfer per Handy geschickt, die im Gericht zu sehen waren. Als er die Fotos gesehen habe, habe er ihm gesagt, er solle sofort einen Krankenwagen rufen.

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Warum es zu diesem Gewaltausbruch gekommen ist, konnte sich der 55-Jährige nicht erklären. „Ab und zu haben sich die Männer gestritten“, gibt er zu Protokoll. Dabei sei auch Alkohol getrunken worden, aber es hätte keine Gewalt gegeben. Der Hauptangeklagte, der schon seit drei Jahren für das Unternehmen arbeite, sei „zuverlässig und nicht gewalttätig“. Er habe schon lange mit dem späteren Opfer zusammengearbeitet. „Die beiden waren beste Freunde.“

Laut Anklage erfüllten die Taten drei Mordmerkmale: niedrige Beweggründe, Grausamkeit und Heimtücke. Das Gericht hat bis zum 7. April zehn weitere Verhandlungstage angesetzt.

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