• Seit dem 8. März haben die Geschäfte in Schleswig-Holstein wieder geöffnet.
  • Foto: picture alliance/dpa/Ulrich Perrey

Kurz nach der Öffnung: Geschäften im Norden droht erneute Schließung

Erst seit vergangenem Montag ist der Einzelhandel in Schleswig-Holstein wieder geöffnet. Die steigende Inzidenz bringt diese Lockerung allerdings wieder in Gefahr.

Am Samstag erreichte die Sieben-Tage-Inzidenz in Schleswig-Holstein aufgrund von 263 Neuinfektionen erstmals wieder die 50er Marke und stieg auf 50,3. Und auch am Sonntag stieg der Wert weiter auf nun 50,9, wie aus Daten des Gesundheitsministeriums hervorgeht.

Corona in Schleswig-Holstein: Inzidenz wieder über 50

Bleibt die Inzidenz auch am Montag über dem 50er-Grenzwert, müssten die Geschäfte wieder schließen — jedenfalls wenn es nach dem letzten Beschluss der Ministerpräsidentinnen und MInisterpräsidenten beim Bund-Länder-Treffen geht.

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Dieser sieht nämlich vor: Liegt die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über dem Grenzwert 50, dürfen die Läden nur noch per „Click and Meet“ öffnen. Das heißt, sie können nur noch Kunden empfangen, die vorher einen festen Termin gebucht haben.

Corona in Schleswig-Holstein: Geschäft droht erneute Schließung

In Hamburg nutzen bisher nur wenige Geschäftsinhaber diese Möglichkeit, darunter Douglas, Peek&Cloppenburg und C&A. Der Handelsverband Nord bezweifelt, dass sich „Click and Meet“ für Unternehmen lohnt.

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Brigitte Engler vom Citymanagement befürchtet sogar negative Konsequenzen. Schließlich müssten bei geöffneten Geschäften auch alle laufenden Kosten zahlen — bei gleichzeitig geringen Einnahmen.

Steigende Neuinfektionen: Garg vermutet britische Variante

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) ist der Ansicht, dass die steigenden Inzidenzwerte mit der derzeit dominierenden britischen Mutation des Coronavirus in Verbindung steht.

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) sagte, dass sich die Betriebe auf möglicherweise erneut steigende Corona-Zahlen in den kommenden Wochen einstellen müssten. „Das heißt, dass sich die Einzelhändler so früh wie möglich mit Möglichkeiten zur digitalen Terminvereinbarung und Kontaktverfolgung befassen sollten.“ (aba)

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