Dreifach-Mord im Norden – Freund des Zahnarztes: „Er war gebrochen”
Der Fall schockierte die ganze Republik: Im Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord eines Zahnarztes aus Westensee hat ein Freund Details aus dem Leben des Angeklagten geschildert, die ihn möglicherweise zu den Taten trieben.
Vor dem Kieler Landgericht beschrieb er den Zahnarzt am Dienstag als einen Mann, der völlig am Ende war und keine Lebensperspektive mehr sah. Demnach stand der 48-Jährige in der gescheiterten Ehe und finanziell quasi mit dem Rücken zur Wand und war nicht mehr erreichbar. „Er war gebrochen”, sagte der Zeuge, „er wusste einfach nicht mehr, was er machen sollte.” Er habe seine Frau zurückgewollt, sie „war sein zentraler Dreh- und Angelpunkt”.
Zahnarzt hatte fast eine Million Euro Schulden
Einen Tag vor den Taten habe er dem Angeklagten geraten, seine Praxisimmobilie zu verkaufen und sich ärztliche Hilfe zu holen. 800.000 bis 900.000 Euro Schulden lasteten demnach auf dem Gebäude des Angeklagten, sagte der Zeuge. Aus seinen Einkünften als Zahnarzt hätte der Freund Frau und Kindern Unterhalt zahlen können, habe er ihm vorgeschlagen. Doch der Angeklagte habe erwidert: „Nein, die werden mich weiterhin knebeln. Ich komme nie wieder auf die Füße.” Der Zahnarzt sei sehr still gewesen, sehr leise: „Er war schon gar nicht mehr in der Gegenwart”, sagte der Zeuge.
Ehefrau hatte sich wegen Gewalt getrennt
Am 19. Mai 2021 erschoss der Zahnarzt laut Anklage in Dänischenhagen seine Frau und deren neuen Bekannten und kurz darauf in Kiel einen weiteren gemeinsamen Bekannten des Ehepaares. Seine Ehefrau hatte sich von ihm wegen seiner Gewalttätigkeiten getrennt. Sie wollte, so sagte der Zeuge, nicht mehr zum Angeklagten zurück.
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Der 48-Jährige Zeuge war auch geladen, weil er die erste der beiden mutmaßlichen Tatwaffen des Angeklagten, eine Maschinenpistole vom Typ Uzi, zerlegt und unter anderem in der Förde versenkt habe. Zu diesem Komplex wollte sich der Mann nicht äußern, um sich nicht selbst zu belasten. Gegen ihn wird ebenso wie gegen den Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz ermittelt. Die zweite mutmaßliche Tatwaffe hatte der Zahnarzt bei sich, als er sich am Tatabend der Polizei stellte. (dpa/mp)