Fall Jatta: Staatsanwaltschaft legt offiziell Beschwerde ein
Der Fall um HSV-Profi Bakery Jatta ist offenbar doch noch nicht endgültig abgehakt. Nachdem das Amtsgericht Hamburg-Altona vor knapp einer Woche die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Jatta abgelehnt und ihn damit „offiziell“ für unschuldig erklärt hat, legt die Staatsanwaltschaft nun Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Verfahrens ein.
„Ich habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 07. März 2022 sofortige Beschwerde einzulegen“, teilte Generalstaatsanwalt Dr. Fröhlich am Montagmorgen mit.
HSV: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde im Fall Bakery Jatta ein
Das Amtsgericht hatte sich gegen ein Hauptverfahren entschieden, weil nach Auffassung des Gerichts die Beweislast der Staatsanwaltschaft nicht ausreichte. Die Staatsanwaltschaft ist hierbei jedoch anderer Meinung und begründet ihre Beschwerde damit, dass aus ihrer Sicht „das Rechtsmittel bei vorläufiger Betrachtung Aussicht auf Erfolg hat“.
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Darüber hinaus, teilte Dr. Fröhlich mit, „müssen erst noch bei den Akten befindliche Schriftsätze ausgewertet werden, die zwar in die Gerichtsentscheidung eingeflossen sind, der Staatsanwaltschaft jedoch zum Teil niemals zur Kenntnis gelangten. Die Prüfung erfolgt – wie auch die Anklageerhebung – ausschließlich nach juristischen Maßstäben. Sie ist weder von Zeitungskampagnen, noch darauf beruhenden Meinungsumfragen oder Kommentaren Dritter abhängig.“
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Über eine mögliche Beschwerde hatte Jattas Anwalt Thomas Bliwier vergangene Woche noch zur MOPO gesagt: „Wenn sie vernünftig sind, machen sie das nicht.”