Die Polizei vor dem Haus in Dänischenhagen bei Kiel, in dem im Mai zwei Tote gefunden wurden.
  • Die Polizei vor dem Haus in Dänischenhagen bei Kiel, in dem im Mai zwei Tote gefunden wurden.
  • Foto: picture alliance/dpa

Dreifachmord im Norden: Zahnarzt droht lebenslange Haft

Er gab laut Anklage über 50 Schüsse ab und tötete seine Ehefrau und zwei Männer. Am zehnten Verhandlungstag forderte der Oberstaatsanwalt im Dreifachmord-Prozess die Strafe.

Im Dreifachmord-Prozess gegen einen Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Zugleich beantragte der Oberstaatsanwalt vor dem Kieler Schwurgericht, die besondere Schwere der Schuld des 48-Jährigen festzustellen.

Nach Dreifachmord: Ankläger fordern lebenslange Haft

Nach Angaben eines Nebenklagevertreters sah es der Oberstaatsanwalt als erwiesen an, dass der Angeklagte am 19. Mai 2021 zunächst seine Frau und deren neuen Bekannten in Dänischenhagen erschoss und kurz darauf in Kiel einen gemeinsamen Bekannten des Ehepaares. Danach stellte er sich am Abend in Hamburg der Polizei mit einer der beiden Tatwaffen.


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Als Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft Heimtücke und niedrige Beweggründe. Der Anklage zufolge wollte der 48-Jährige mit der Tat seine Ehefrau für die Trennung und ihren neuen Bekannten wegen der Beziehung zu ihr bestrafen. Den zweiten Mann erschoss der Zahnarzt demnach eine knappe halbe Stunde später in Kiel, weil er ihn für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich gemacht habe.

Die Plädoyers und das Schlusswort des Angeklagten wurden nicht-öffentlich gehalten, da zwei Zeuginnen über ihre Beziehungen zu dem Angeklagten teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatten. Für einen solchen Fall schreibt das Gerichtsverfassungsgesetz den Ausschluss der Öffentlichkeit vor, da in den Schlussvorträgen Details aus diesen Aussagen zur Sprache kommen könnten.

Zahnarzt angeklagt: Urteil im April erwartet

Würde auch das Gericht in seinem Urteil auf eine besondere Schwere der Schuld erkennen, wäre für den Angeklagten eine sonst bei lebenslanger Freiheitsstrafe übliche Strafaussetzung zur Bewährung nach fünfzehn Jahren unwahrscheinlich, selbst wenn die Täterprognose günstig wäre. Das Urteil wird für den 4. April erwartet.

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Laut Anklage schoss der 48-Jährige etwa 50 Mal aus einer Maschinenpistole auf seine Ehefrau und deren Bekannten, als der Mann die 43-jährige Mutter von vier minderjährigen Kindern in der Eingangstür seiner Doppelhaushälfte begrüßte. Der Angeklagte wechselte dabei sogar das Magazin und schoss weiter. Das dritte Opfer wurde von fünf Schüssen im Gesicht getroffen. Auch der 52-jährige Familienvater verblutete am Tatort.

Das Gericht hatte am zehnten Verhandlungstag zuvor mehrere Anträge der Verteidigung unter anderem auf ein neues psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten zurückgewiesen. Auch den Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen den Gutachter lehnte die Kammer ab. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben, sagte der Vorsitzende Richter. Der Gutachter hatte den Angeklagten als voll schuldfähig bezeichnet.

Wie die MOPO berichtete, hatte der Angeklagte zu Prozessbeginn ausgesagt, dass er sich nicht erklären könne, wie es zu den Morden kommen konnte. „Es ist wie in einem ganz komischen Film abgelaufen, als würde es gar nicht der Realität entsprechen.“ (dpa/se)

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