17 Migranten im Laderaum: Schleuser legen Geständnisse ab
Ein Prozess wegen bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern gegen vier Angeklagte in Neubrandenburg hat mit Geständnissen begonnen. Drei Angeklagte gaben am Mittwoch zu, im Oktober 2021 für das Schleusen von Flüchtlingen von Belarus nach Deutschland angeworben worden zu sein. Man habe ihnen zwischen 500 und 1500 Euro pro Fahrt versprochen.
Die Angeklagten im Alter von 25, zwei mal 27 und 35 Jahren hatten laut Staatsanwaltschaft im Oktober 2021 insgesamt 17 Migranten – eingepfercht in einem Transporter – von der polnisch-belarussischen Grenze nach Vorpommern gefahren. „Ich habe etwas sehr Dummes gemacht“, sagte der 35-Jährige, der der Hauptverantwortliche gewesen sein soll. Die Gruppe sei allerdings von zwei Hintermännern per GPS-Daten aus der Ferne geführt worden, die deutlich mehr Geld verdienen würden, hieß es.
Menschenunwürdige Bedingungen: mutmaßliche Schleuser vor Gericht
Nach eigenen Angaben fuhren zwei Männer den Transporter. Der 35-Jährige und ein Angeklagter steuerten ein sogenanntes Pilotfahrzeug, das Polizeikontrollen auskundschaften sollte.
Der Transport mit Flüchtlingen aus Syrien und Ägypten, die jeweils nur 50 mal 50 Zentimeter Platz hatten, war am 12. Oktober 2021 bei Ladenthin (Vorpommern-Greifswald) aufgeflogen. Laut Staatsanwaltschaft wurden die 2 Frauen und 15 Männer unter menschenunwürdigen Bedingungen gefahren. „Mehrere Personen haben gleich nach Wasser gefragt, einige haben vor Kälte gezittert“, sagte eine Bundespolizistin als Zeugin.
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Drei Angeklagte wurden gleich gefasst. Bei ihnen wurden rund 11.000 Euro gefunden. Laut Anklage sollen die Migranten etwa 2500 bis 3000 Euro für die Schleusung von der Türkei über Belarus nach Berlin bezahlt haben.
Ein vierter Verdächtiger, der den Transporter in Polen gefahren hatte, wurde später bei Schwerin festgenommen. Ein Angeklagter gab an, dass er die Flüchtlinge vor allem aus Mitleid mitgenommen habe, da sie in Polen in der Kälte im Wald an der Grenze zu Belarus nicht bleiben wollten. Der Prozess wird zuständigkeitshalber vom Amtsgericht Pasewalk geführt, findet aber wegen fehlender großer Räume unter Corona-Bedingungen am Landgericht Neubrandenburg statt.
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Der Prozess wird zuständigkeitshalber vom Amtsgericht Pasewalk geführt, findet aber wegen fehlender großer Räume im Landgericht Neubrandenburg statt. Er wird am 22. April fortgesetzt. Es ist der zweite größere Prozess zu Schleusungen auf der sogenannten Belarus-Route nach Vorpommern im Herbst 2021. (dpa/se)