Bayernspieler in Konversation mit Schiedsrichter Dingert
  • Über den Wechselfehler wurd elange diskutiert.
  • Foto: imago/ActionPictures

Wechsel-Fehler der Bayern in Freiburg: Der DFB hat entschieden

Der 4:1-Sieg des FC Bayern München in der Bundesliga-Partie beim SC Freiburg bleibt trotz des Wechselfehlers des Tabellenführers bestehen. Das Sportgericht des DFB wies den Einspruch der Freiburger gegen die Spielwertung am Freitag zurück.

Gemäß Urteilsbegründung könne der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht den Bayern angelastet werden, sondern gehe auf ein „schuldhaftes Fehlverhalten“ des Schiedsrichters zurück. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann innerhalb eines Werktags Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden. Der SC Freiburg verzichtet aber darauf, wie der Klub mitteilte.

DFB-Sportgericht zum Wechselfehler in Freiburg: Bayern-Sieg bleibt bestehen

„Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren“, sagte Stephan Oberholz (Leipzig) als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts: „Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen.“


Was ist in dieser Woche im Volkspark passiert? Jeden Freitag liefert Ihnen die Rautenpost Analysen, Updates und Transfer-Gerüchte – pünktlich zum Wochenende alle aktuellen HSV-News der Woche kurz zusammengefasst und direkt per Mail in Ihrem Postfach. Hier klicken und kostenlos abonnieren.


Freiburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Bayern München während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit gemäß Paragraph 17 Absatz zwei ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt habe. Kingsley Coman hatte bei einem Doppelwechsel nicht rechtzeitig den Platz verlassen. 

Oberholz beruft sich in der Urteilsbegründung Auf Regel drei der Fußballregeln, wo die Pflichten des Schiedsrichterteams beim Auswechselvorgang klar definiert sind. „Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten“, meinte Oberholz.

„Wir freuen uns über diese Entscheidung, die unsere Auffassung bestätigt hat“, sagte der Münchner Vorstandschef Oliver Kahn.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp