Ermittler am Tatort in Ahrensburg.
  • Ermittler kurz nach der Tat am Tatort in Ahrensburg.
  • Foto: Blaulicht News

Mord in Flüchtlingsheim bei Hamburg: Mann droht lebenslange Haft

Er tötete sie mit 29 Messerstichen. Anschließend soll er versucht haben, die Beweise zu vernichten. Im Prozess um den Mord an einer jungen Frau in der Unterkunft für Geflüchtete in Ahrensburg im Kreis Storman fordert die Staatsanwältin lebenslange Haft – und findet deutliche Worte.

Es sei Mord aus den niedrigsten Beweggründen gewesen, sagte Staatsanwältin Britta Berkenbusch am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Lübecker Landgericht. „Das Opfer wollte sich von ihrem konservativen Ehemann emanzipieren, und das konnte er nicht ertragen“, sagte die Staatsanwältin.

Mord-Prozess in Lübeck: Angeklagter hatte versucht zu fliehen

Die Anklage wirft dem aus Afghanistan stammenden heute 39 Jahre alten Mann vor, in der Nacht zum 6. September 2021 seine 23 Jahre alte Ehefrau erstochen zu haben. Anschließend habe er versucht, die Tat wie Suizid aussehen zu lassen und sich nach Italien abzusetzen, sagte Berkenbusch. Bundespolizisten hatten ihn an der Autobahn 9 im Landkreis Hof in Bayern festgenommen.


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„Die Beziehung der Eheleute war keinesfalls von Gleichberechtigung geprägt“, sagte Berkenbusch. Vielmehr hätten Zeugen ausgesagt, dass das Opfer nichts ohne die Erlaubnis des Ehemannes tun durfte. „Sie musste lange schwarze Kleider und ein Kopftuch tragen, obwohl sie das nicht wollte“, sagte die Staatsanwältin.

Junge Frau erstochen: Angeklagter hat Tat gestanden

Der Angeklagte hatte die Tötung seiner Frau bereits zu Prozessbeginn gestanden. Er habe jedoch nicht in Tötungsabsicht, sondern im Affekt gehandelt, hatte er ausgesagt. Seine Frau habe gedroht, dafür zu sorgen, dass er Deutschland verlassen müsse und die gemeinsame, damals zwei Jahre alte Tochter nicht mehr sehen dürfe. Darüber sei es zum Streit gekommen, der dann eskaliert sei. An mehr könne er sich nicht erinnern.

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Diese Aussage werteten Berkenbusch und auch der Nebenklagevertreter, Rechtsanwalt Martin Bartsch, als Schutzbehauptung. „Zeuginnen haben im Prozess ausgesagt, dass die Geschädigte Todesangst vor ihrem Mann hatte“, sagte er. Er habe nicht nur sie, sondern auch ihre Familie bedroht. Auch deshalb habe sie sich entschlossen, am 1. September aus dem Frauenhaus zu ihrem Mann zurückzukehren, sagte Bartsch. „Wenige Tage später entlud sich die Frustration des Angeklagten in 29 tödlichen Messerstichen“, sagte er.

Der Prozess wird nach Angaben des Gerichts am 27. April mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Ein Urteil soll am 29. April verkündet werden. (dpa/ncd)

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