Krzysztof Walczak
  • AfD-Vize Krzysztof Walczak hat eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts angekündigt (Archivbild).
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Hot-Spot-Regel: AfD will Niederlage nicht hinnehmen

Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht will die AfD Hamburg die Corona-Hotspotregel nun vom Oberverwaltungsgericht kippen lassen. Die Partei wollte noch am Karfreitag Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Eilantrags einreichen.

„Noch heute wird eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Eilantrags am Oberverwaltungsgericht eingereicht werden“, teilte die AfD am Freitag mit. Sie begründete ihr Vorgehen damit, dass ihr eigener Eilantrag mit Verweis auf einen nahezu unbeschränkten Einschätzungsspielraum von der fünften Kammer des Verwaltungsgerichts verworfen worden sei, während die zweite Kammer den Eilantrag einer Tanzschule erst nach umfassender Kontrolle der Hotspot-Regeln verworfen habe.

AfD spricht von Chaos im Verwaltungsgericht

„Das Verwaltungsgericht ist sich nicht einmal einig, wie weit man die Hotspot-Regeln einer gerichtlichen Prüfung unterziehen kann“, sagte AfD-Vize Krzysztof Walczak.

Dieses Chaos zeige, wie kritikwürdig die regierungsnahe Rechtsprechung des Hamburger Verwaltungsgerichts sei. „Wir sind so wie die zweite Kammer der Meinung, dass die Frage nach einer drohenden Überlastung der Hamburger Kliniken keiner Schmalspur-Kontrolle unterliegen darf.“

Hot-Spot-Regel: AfD war mit Eilantrag gescheitert

Die Inzidenzzahlen gingen weiter nach unten, in den Kliniken der Hansestadt herrsche noch immer mehr Ruhe als in anderen Bundesländern. „Eine gründliche Kontrolle durch das Oberverwaltungsgericht kann nur zu einem Schluss kommen: Hamburg ist kein Hotspot!“, sagte Walczak.


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Die AfD war mit ihrem Eilantrag gegen die Corona-Hotspotregelung mit erweiterten Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen zu Clubs und Diskotheken am vergangenen Mittwoch vor Gericht gescheitert.

Hamburgische Bürgerschaft stellte Corona-Hotspot fest

Die fünfte Kammer entschied, dass die Hansestadt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes – nach entsprechender Feststellung der Bürgerschaft – erweiterte Schutzmaßnahmen habe treffen dürfen. Sie habe zu Recht eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage angenommen, weil aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten drohe.

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Die Hamburgische Bürgerschaft hatte Ende März eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens festgestellt und die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Auf dieser Grundlage hatte der Senat die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und dem Einzelhandel sowie das 2G-plus-Zugangsmodell zu Tanzveranstaltungen um vier Wochen verlängert.(dpa/mp)

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