Corona-Hotspot-Regel: AfD Hamburg scheitert erneut vor Gericht
Die AfD Hamburg muss erneut einen juristische Niederlage in ihrem Kampf gegen die Corona-Hotspot-Regeln hinnehmen. Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das Oberverwaltungsgericht gegen die Partei entschieden.
Es geht um die Corona-Hotspotregel: Erweiterte Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen zu Clubs und Diskotheken. Die AfD Hamburg ist juristisch gegen sie vorgegangen – und erneut gescheitert. Nachdem das Verwaltungsgericht bereits Mitte April einen Eilantrag abgelehnt hatte, hat nun auch das Oberverwaltungsgericht in der nächsten Instanz die Beschwerde gegen diese Entscheidung zurückgewiesen.
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Damit folgte es nach Gerichtsangaben vom Mittwoch im Wesentlichen der Argumentation des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte entschieden, dass die Hansestadt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes – nach entsprechender Feststellung der Bürgerschaft – erweiterte Schutzmaßnahmen habe treffen dürfen. Sie habe zu Recht eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage angenommen.
Die Hamburgische Bürgerschaft hatte Ende März eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens festgestellt und die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Auf dieser Grundlage hatte der Senat die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und dem Einzelhandel sowie das 2G-plus-Zugangsmodell zu Tanzveranstaltungen verlängert. Die Regelungen laufen an diesem Samstag aus.
Hamburg als Corona-Hotspot: Regeln laufen Samstag aus
AfD-Vize Krzysztof Walczak kritisierte die Entscheidung. „Die Hamburger Verwaltungsgerichte setzen ihren äußerst restriktiven Corona-Kurs mit Berufung auf weite Einschätzungsspielräume der Exekutive fort.“ Eine solche Rechtsprechung stelle sich klar gegen den Geist der Verfassung. „Gegen diese Entscheidung wäre noch ein außerordentlicher Rechtsbehelf an das Bundesverfassungsgericht möglich“, sagte Walczak.
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Die AfD verzichte jedoch darauf, da nicht davon auszugehen sei, „dass eine Entscheidung hierzu rechtzeitig vor Auslaufen der Hotspot-Regelung ergehen würde“. Geklagt hatten AfD-Chef Dirk Nockemann sowie die Vorstandsmitglieder Walczak, Alexander Wolf und Joachim Körner. (dpa/mp)