Corona-Regeln in Hamburg enden – das sagt Leonhard
Als letztes Bundesland lässt nun auch Hamburg die meisten Corona-Maßnahmen fallen. Shoppen ohne Maske und Tanzen ohne Test – fast alles wie vor der Pandemie. Doch Vorsicht ist auch weiterhin angebracht, warnt die Gesundheitssenatorin.
Die allermeisten Corona-Maßnahmen fallen nun auch in Hamburg weg. Ab Samstag können Bürger dort wieder ohne Maske einkaufen gehen und ohne Beschränkungen Tanzveranstaltungen besuchen. In fast allen anderen Bundesländern ist dies schon deutlich länger möglich. Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) sagte am Freitag: „Aber wenn einem danach ist, eine Maske zu tragen, ist das sicher nicht falsch.“
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Ab Samstag müssen FFP2-Masken in Hamburg nur noch in Bussen und Bahnen sowie in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen getragen werden, in denen besonders schutzbedürftige Menschen untergebracht sind.
Corona-Regeln in Hamburg: Isalotionspflicht gilt weiterhin
Es gilt aber weiterhin, dass man sich bei einem positiven Schnelltest selbst isolieren und einen PCR-Test machen muss. Fällt er positiv aus, muss man sich bisher für zehn Tage in Isolation begeben. Die Dauer der Isolation soll nach dem Willen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern überarbeitet werden. „Im Wesentlichen geht es dabei um eine Verkürzung der Isolationsdauer für nachweislich positiv Getestete auf fünf Tage“, sagte Leonhard. Voraussichtlich kommende Woche solle die Änderung erfolgen.
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern sollten dabei vermieden werden. „Unter den norddeutschen Bundesländern und Hamburgs Nachbarn Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden wir die Anpassung einheitlich und abgestimmt vornehmen – schon, damit bei dem häufig grenzüberschreitenden Alltag der Norddeutschen nicht dies- und jenseits einer Landesgrenze unterschiedliches Recht gilt.“
Auch an Hamburgs Schulen fällt die Maskenpflicht
Auch Hamburgs Schülerinnen und Schüler müssen von kommender Woche an keine Schutzmasken mehr tragen. Dann dürfen auch wieder alle Personen, insbesondere die Sorgeberechtigten, wie vor der Pandemie die Schulgelände betreten, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Schreiben der Schulbehörde an alle Schulleitungen. Anders als in zwölf anderen Bundesländern bleibe die Pflicht zu zwei Corona-Tests pro Woche aber vorerst bestehen. Auch die Regelungen zum regelmäßigen Lüften der Klassenräume gälten weiter. Parallel dazu seien die mobilen Luftfilter weiter einzusetzen.
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„Das Tragen einer Maske in der Schule ist ab dem 1. Mai eine individuelle Entscheidung jedes Einzelnen, der wir mit Respekt begegnen und die von niemandem verhindert oder erzwungen werden darf“, heißt es in dem Brief. Das gelte nicht nur für Schülerinnen und Schüler und die Schulbeschäftigten, sondern auch für alle anderen Personen, die die Schule betreten. „Es kann keine Gremienbeschlüsse oder Ähnliches geben, die die Maskenpflicht in Schule oder einzelnen Lerngruppen verpflichtend vorsehen.“
Die Testpflicht bleibe dagegen bestehen – und zwar auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, das am Mittwoch dem Eilantrag zweier geimpfter Schüler gegen die Masken- und Corona-Testpflicht an Schulen stattgegeben hatte, werde derzeit noch von der Schulbehörde geprüft. Beim Umgang mit Krankheitssymptomen gelte künftig nicht mehr jeder Schnupfen und jede Unpässlichkeit als Zeichen für eine Corona-Infektion, das bislang unmittelbar zum Ausschluss von der Teilnahme am Schulleben geführt hat. (dpa/jek)