IS-Rückkehrerin soll Sklavin in Syrien misshandelt haben
Vor dem Landgericht Hamburg muss sich ab Donnerstag eine mutmaßliche IS-Rückkererin verantworten. Die 34-jährige Frau aus Bremen soll in Syrien eine jesidische Sklavin misshandelt haben.
Eine 34-jährige Bremerin und mutmaßliche IS-Rückkehrerin steht ab Donnerstag vor dem Hamburger Landgericht. Neben der Mitgliedschaft in der Terrororganisation wird ihr vorgeworfen, Beihilfe zum Völkermord an der religiösen Gruppe der Jesiden geleistet und Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben.
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Jalda A. soll im April 2014 ihrem Bruder nach Syrien gefolgt sein, der sich bereits im Februar desselben Jahres dem IS angeschlossen hatte. Nach ihrer Ankunft soll sie nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer geheiratet haben, mit dem sie mehrere Häuser bewohnt haben soll, die dem IS nach Flucht oder Vertreibung der ursprünglichen Bewohner in die Hände gefallen waren.
Gemeinsam sollen sie regelmäßig öffentliche „Bestrafungsaktionen“ des IS, darunter Steinigungen, besucht haben. Nach der Geburt eines gemeinsamen Sohnes im Februar 2015 soll die Angeklagte zusammen mit ihrem im April 2015 verstorbenen ersten Ehemann eine Wohnung des IS in Raqqa bewohnt haben.
Nachdem die Angeklagte zunächst als „Zweitfrau“ bei einem anderen IS-Mitglied gelebt hatte, soll sie von September bis Oktober 2017 nach islamischem Ritus mit einem dritten Mann verheiratet gewesen sein, mit dem sie mehrere vom IS gestellte Unterkünfte in Mayadin/Syrien bewohnt habe, wie es heißt.
Frau aus Bremen soll Sklavin in Syrien misshandelt haben – Prozess in Hamburg beginnt
Teil des gemeinsamen Haushalts soll eine damals 26 Jahre alte Jesidin gewesen sein. Sie war vom IS im August 2014 bei der Eroberung ihres Heimatdorfes versklavt worden und wurde laut Staatsanwaltschaft von dem Ehemann der Angeklagten regelmäßig vergewaltigt.
Über einen Zeitraum von rund drei Wochen soll auch Jalda A. die Jesidin zur Sklavenarbeit herangezogen und mehrfach misshandelt haben. Sie habe sie geschlagen und getreten, an den Haaren gerissen und mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen. Außerdem habe sie die Frau ständig überwacht und zu islamischen Gebeten aufgefordert.
„Dies alles diente dem erklärten Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten“, hieß es. Außerdem habe die Angeklagte sich daran beteiligt, die Jesidin an der Flucht zu hindern.
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Die Deutsche habe sich zuletzt mit ihrem Sohn in einem syrischen Frauenhaus aufgehalten, bevor sie Ende 2017 bei einem Fluchtversuch von kurdischen Kräften festgenommen worden sei. In der Folgezeit habe sie sich im Camp Roj/Nordsyrien aufgehalten und im Juli 2018 ihr zweites Kind zur Welt gebracht.
Im Oktober 2021 wurde die Angeklagte mit ihren Kindern nach Deutschland überstellt, wo sie bei ihrer Ankunft festgenommen wurde. Seitdem befindet die Angeklagte sich in Untersuchungshaft.
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Am Donnerstag startet die Hauptverhandlung im Staatsschutzverfahren gegen die 34-jährige Jalda A. vor dem Hamburger Landgericht.