Keine Leiche auffindbar – aber Polizist als Mörder verurteilt
Der Angeklagte im Braunschweiger Prozess um einen „Mord ohne Leiche“ muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den 51-jährigen Mann am Dienstag wegen Mordes.
Nach sieben Monaten Beweisaufnahme sah die Strafkammer die Schuld des Bundespolizisten als erwiesen an, obwohl bisher keine Leiche gefunden wurde. Der Verbleib des langjährigen Freundes ist weiter ungeklärt.
Im April 2021 soll der angeklagte Deutsche seinen 51 Jahre alten Freund in dessen Garten in Liebenburg (Landkreis Goslar) mit einer Schlag- oder Stichwaffe, möglicherweise einer Pistolenarmbrust, angegriffen haben.
Auto in Hannover gefunden – von Leiche fehlte jede Spur
Sein stark blutendes Opfer soll er mit dessen Kleintransporter weggefahren haben. Das Auto wurde zwar am ehemaligen Holländischen Pavillon auf dem Expo-Gelände in Hannover gefunden, von der Leiche fehlt aber jede Spur.
Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Tatverdächtige aus einer langjährigen Affäre endlich eine offizielle Liebesbeziehung mit der Ehefrau des Opfers eingehen.
Die Frau zeigte aber keine Bereitschaft, ihren Mann zu verlassen. „Er stand dem Zusammenleben im Weg und musste weg“, sagte einer der Richter in der Urteilsbegründung.
Blutlache auf Terrasse und im Wagen
Ermittler fanden eine Blutlache auf der Terrasse, blutige Schleifspuren und die kaputte Brille des Vermissten. Auch im Inneren des Wagens fanden sich erhebliche Blutansammlungen.
Die Kammer gehe aufgrund weiterer Indizien davon aus, dass der Familienvater nicht mehr lebe und der Angeklagte als Täter überführt sei.
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In rund 90 Minuten Urteilsbegründung zählten die Richter mehrere Indizien für beide Annahmen auf. So deutete für das Gericht nichts darauf hin, dass der Vermisste seine Familie verlassen wollte.
Gericht sieht Angeklagten als Täter
Keine Wertsachen fehlen, es gab keine Geldabhebungen. Der Angeklagte hingegen hatte aus Sicht der Kammer ein Motiv, die nötige Kenntnis und mit einer Armbrust auch eine mögliche Tatwaffe.
Die Richter drückten aber auch ihr Bedauern darüber aus, in dem ungewöhnlich langen und schwierigen Verfahren keine komplette Gewissheit erlangt zu haben.
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So gab es im Prozess auch Zeugen, die den Vermissten nach dessen Verschwinden gesehen haben wollen. Die Aussagen beruhten für das Gericht aber eher auf Verwechslungen und blieben wenig stichhaltig.
Mord ohne Leiche: Angeklagte äußert sich nicht
Der Angeklagte selbst schwieg während des kompletten Verfahrens, seine Verteidiger wollten einen Freispruch vom Mordvorwurf erreichen.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten neben der lebenslangen Freiheitsstrafe die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Diese sah das Gericht aber nicht. Gegen das Urteil ist noch Revision möglich. (dpa/mp)