Mehr Pfand: Gesetz soll für weniger Müll sorgen – was Sie wissen müssen
Berlin –
Ob Kaffee im Pappbecher oder Salat in der Wegwerfbox: Die Menge an Verpackungsmüll nimmt in Deutschland jährlich zu, im Jahr 2018 erreichte sie ein Rekordhoch von 18,9 Millionen Tonnen. In der Corona-Krise sorgen Abhol- und Lieferdienste für eine Verpackungsflut. Damit soll künftig Schluss sein, findet Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) – und hat deshalb an gestern eine Änderung des Verpackungsgesetzes ins Kabinett eingebracht. Der Bundestag muss ihr noch zustimmen. Was sich für Verbraucher ändern soll.
Was ist geplant? Restaurants, Bistros und Cafés sollen ab 2023 gezwungen sein, neben Einwegbehältern auch Mehrwegoptionen anzubieten. Heißt: Der Verbraucher soll sich zwischen einem Kaffee „to go“ im Pfandbecher und einem im Wegwerfbecher entscheiden können. Eine weitere Änderung soll schon ab kommendem Jahr gelten: Auf jeden Getränkebehälter aus Plastik soll es künftig Pfand geben. Restaurants, Bistros und Cafés geben also nur noch Plastikflaschen und -becher aus, wenn der Verbraucher sie zurückgeben kann. Bislang waren etwa Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht.
Welchen Effekt hätte die Pfandpflicht? Plastikflaschen sind nach wie vor beliebt, noch längst nicht alle sind Teil des Pfandsystems. Nach einer Untersuchung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung wurden 2019 deutschlandweit knapp 450 Kilotonnen Einweg-PET-Getränkeflaschen verbraucht. PET ist die Plastikart, aus der die meisten Getränkeflaschen hergestellt werden. Zehn Prozent der benutzten Behälter, also 44,2 Kilotonnen, waren Flaschen ohne Pfand.
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Werden Produkte zum Mitnehmen durch die geplanten Änderungen teurer? Für den Verbraucher sollen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die neuen Pfandregeln machen einzelne Produkte zwar teurer, bei der Rückgabe der Verpackung erhalten Verbraucher ihr Geld aber wieder zurück. Für Wirtschaft und Verwaltung entstehen bei der Einführung zusätzliche Kosten.
Müssen alle Restaurants und Bistros künftig Mehrwegbehälter anbieten? Nein. Eine Ausnahme gilt für Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche und maximal fünf Mitarbeitern. Dort soll es künftig reichen, wenn die Anbieter von Speisen und Getränken diese in vom Kunden mitgebrachte Mehrwegbehälter füllen und Informationen zu Mehrwegoptionen sichtbar anbieten. Für Filialen großer Ketten soll diese Ausnahme aber nicht gelten. Sie müssen auch dann, wenn sie kleiner sind als 80 Quadratmeter, zusätzlich zu den Einwegoptionen auch Mehrwegbehälter anbieten.
Was ist darüber hinaus geplant? Erstmals soll eine Mindestrezyklatquote für bestimmte Verpackungen vorgeschrieben werden. Das heißt: Mindestens 25 Prozent Altplastik sollen ab 2025 in einer Getränkeplastikflasche verarbeitet sein. Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Hersteller von sämtlichen Einwegkunststoff-Getränkeflaschen diese nur noch dann verkaufen, wenn sie zu mindestens 30 Prozent aus Kunststoffrezyklaten bestehen. Diese Regel soll EU-weit gelten. Bei der Mindesrezyklatquote können Hersteller allerdings selbst entscheiden, ob sie die Quote pro Flasche erfüllen oder über das Jahr verteilt und auf die gesamte Flaschenproduktion angewendet erfüllen wollen.
Was ist mit Online-Angeboten? Gerade in der Corona-Pandemie bestellen viele Menschen im Internet. Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen sowie ihre Dienstleister müssen künftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Verpackungsgesetz halten. Das gilt beispielsweise auch für Online-Anbieter wie Amazon. Bislang gelten die Regelungen im Verpackungsgesetz nur für den stationären Handel. (due/dpa)