Am vergangenen Wochenende sind vermehrt Flugzeuge nach 23 Uhr am Hamburger Flughafen gelandet.
  • Am vergangenen Wochenende sind vermehrt Flugzeuge nach 23 Uhr am Hamburger Flughafen gelandet.
  • Foto: picture alliance / Axel Heimken/dpa | Axel Heimken

Warum so viele Flugzeuge nach 23 Uhr in Hamburg landen

Es war lange ruhig in Fuhlsbüttel: Aufgrund der Corona-Pandemie startete und landete in den vergangenen zwei Jahren nur ein Bruchteil der üblichen Anzahl an Flugzeugen am Hamburger Flughafen. Nun landen vermehrt Flugzeuge nach 23 Uhr – obwohl das eigentlich die Ausnahme sein sollte.

Derzeit häufen sich die Beschwerden bei der Fluglärmbeauftragten der Stadt Hamburg. Am vergangenen Wochenende schwebten mehr als zehn Flugzeuge nach 23 Uhr über die Stadtteile Barmbek und Winterhude mit dem Ziel Fuhlsbüttel. Das berichtet der NDR.

Flughafen Hamburg: Vermehrt Landungen nach 23 Uhr

Demnach erreichten zum Beispiel zwei Flüge aus Ägypten die Hansestadt erst kurz vor Mitternacht – um Stunden verspätet. „Der ganze Luftverkehr ist durch das schnelle Anlaufen nach Corona durcheinander“, sagte eine Sprecherin des Flughafens dem NDR. Ein Grund sei unter anderem die Verspätung vorheriger Flüge.

Das könnte Sie auch interessieren: Beinahe-Katastrophe am Hamburger Flughafen? Das ist passiert

Dazu kommt: Derzeit können Flugzeuge nur über die eine Einflugschneise starten und landen, die über die besagten Stadtteile Hamm, Barmbek und Winterhude führt – der Grund dafür sind Wartungsarbeiten. Das könnte sich immerhin ab Mitte dieser Woche ändern, denn dann sollen sich besagte Wartungsarbeiten von dieser Bahn auf die andere verlagern.

In der Regel ist das Starten und Landen am Hamburger Flughafen nur in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 23 Uhr abends erlaubt. In der übrigen Zeit gelten Nachtflugbeschränkungen, um die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten. Das bedeutet: In der Zeit zwischen 23 und 24 Uhr dürfen nur Flüge starten und landen, deren ursprüngliche Abflug- oder Ankunftszeit vor 23 Uhr lag und deren Verspätung „unvermeidbar“ war. Passagierflüge nach 24 Uhr bedürfen zusätzlich einer Einzelausnahmegenehmigung der Fluglärmschutzbeauftragten. (mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp