• Foto: Florian Quandt

Pech für Hamburger Lokal: Cannabis-Burger im letzten Moment verboten

Er sollte der neue Stern am Burger-Himmel werden – doch der CBD-Burger bei „Otto’s Burger“ kann nun doch nicht verkauft werden. Zum Entsetzen der Betreiber wurde die Aktion im allerletzten Moment von den Behörden gestoppt.

Das Verbot kam völlig unerwartet, schließlich wimmelt es in der Hansestadt nur so von Werbeplakaten der Firma „Vaay“, die CBD-Produkte verkauft. Ein CBD-Öl dieses Unternehmens hatte „Otto’s Burger“ in Hamburg nun für seine Burger entdeckt. Noch vor einer Woche testete die MOPO den neuen Burger – jetzt kam das plötzliche Verbot.

Böse Überraschung vor Aktions-Start bei Otto’s Burger

Am Mittwoch sollte die Aktion starten, während der die Hamburger für einige Wochen in den Genuss eines CBD-Burgers kommen sollten. Doch so weit kam es nicht. Noch vor dem Start wurde der Fast-Food-Kette der Verkauf verboten.

Am Mittwochmorgen standen nach Angaben des Inhabers, Daniel MacGowan-von Holstein, Behördenmitarbeiter vor den Läden im Grindelhof, der Sternschanze und an der Langen Reihe und ließen die Anwesenden wissen, dass ein Verkauf des CBD-Burgers nicht möglich sei.

Video: Vor dem Verbot hat die MOPO den CBD-Burger getestet

Hamburg: Es gibt keine Zulassung für CBD-Öl

„Der Burger darf aufgrund der Zutat CBD-Öl nicht verkauft werden, weil CBD in und auf Lebensmitteln hierzulande keine Zulassung hat“, erklärt André Otto, Sprecher der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, gegenüber der MOPO.

Laut einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2015 handele es sich um sogenannte neuartige Lebensmittel, die nicht in den Verkehr gebracht werden oder auf Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Von dieser Verordnung hatten die Betreiber in Hamburg nichts gewusst.

Warum das Öl der Firma „Vaay“ in Hamburg trotzdem groß beworben und online auch problemfrei bestellt werden kann, konnte der Behördensprecher nicht beantworten. Man sei auch an diesem Thema dran, so Otto.

Betreiber wollen trotzdem weiter rumprobieren 

Den Gastronomen von „Otto’s Burger“ bleibt nun erstmal nichts anderes übrig, als die Aktion abzubrechen, sonst drohe ihnen eine Anzeige erklärt MacGowan-von Holstein.

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„Wir hätten unseren Kunden diese – unserer Erfahrung nach harmlose, entspannende – Möglichkeit gerne gegönnt. Aber wir lassen uns immer wieder neue Sachen einfallen, und unsere Burger sind auch ohne CBD ein wahrer Genuss!“, sagt er.

Der Verkauf des CBD-Burgers wurde bereits zuvor in der „Otto’s Burger“-Filiale in Köln verboten, in Hamburg hatte es bisher keine Einwände der Behörden gegeben. Laut Verbraucherschutz gelte das CBD-Verbot aber für die gesamte Bundesrepublik.

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