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Kind (9) starb in Hamburg: 13 Jahre nach Tod von Sohn bei OP: Prozesserfolg für Mutter

Im Streit um die strafrechtliche Aufarbeitung einer tödlich verlaufenen Operation in Hamburg hat die Mutter des gestorbenen Kindes einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen.

Der Schüler Faouzane B. (9) starb am 14. März 2007 nach einem Routine-Eingriff in einem Harburger Ärztehaus. In einer HNO-Praxis waren dem Jungen unter Narkose die Polypen entfernt worden, im Aufwachraum erlitt er einen Atemstillstand.

Nach Routineeingriff: schwere Hirnschäden bei Faouzane B.

Jetzt stellten sich die Karlsruher Richter in dem langwierigen Rechtsstreit zum zweiten Mal auf die Seite der Frau, die ein Strafverfahren gegen zwei Ärzte erzwingen will. Nun liege das Verfahren wieder bei der Hamburger Staatsanwaltschaft, sagte ein Sprecher des Hanseatischen Oberlandesgerichts am Mittwoch.

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Der Sauerstoffmangel bei Faouzane hatte damals schweren Hirnschäden geführt, an denen der Junge eine Woche später starb.

Staatsanwaltschaft hat zwei Möglichkeiten

Die Narkoseärztin wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen den Operateur und einen zweiten Arzt, den Mitinhaber der Praxis, stellte die Staatsanwaltschaft ein. Gegen den Beschluss zog die Mutter vor Gericht. Eine ablehnende Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts aus formalen Gründen hob das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2015 auf. Daraufhin erklärte das Hamburger Gericht das Klageerzwingungsverfahren für zulässig, sah aber keinen hinreichenden Tatverdacht gegen die Ärzte.

Nach dem erneuten Erfolg für die Mutter in Karlsruhe habe die Staatsanwaltschaft jetzt zwei Möglichkeiten, erläuterte der Gerichtssprecher. Entweder erhebe sie Anklage oder sie halte an der Einstellung der Ermittlungen fest. Dann müsste sich das Oberlandesgericht zum dritten Mal mit der Sache befassen. (dpa/gst)

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