Hamburger Dom: Darf der Ballermann-Hit „Layla“ hier gespielt werden?
Halb Deutschland führt eine Sexismusdebatte über den Partysong „Layla“. Auf einigen Volksfesten wurde er bereits verboten: Auf dem Würzburger Kiliani und auf der Düsseldorfer Kirmes ist das Lied schon tabu. Sind solche Überlegungen auch für den Hamburger Dom relevant?
Anfang der Woche entbrannte die Debatte um das Verbot des Ballermann-Hits „Layla“ von DJ Robin und Schürze auf Volksfesten: Es wird von vielen als sexistisch empfunden. Nachdem die Stadt Würzburg mit den Volksfest-Betreibern vereinbart hatte, dass das Lied nicht mehr gespielt werden darf, haben sich auch die Veranstalter der Düsseldorfer Kirmes klar gegen das Lied positioniert.
Verbot? Keine Notwendigkeit in Hamburg
Nun steht der Hamburger Sommerdom an: Vom 22. Juli bis zum 21. August 2022 findet das größte Volksfest im Norden wieder auf dem Heiligengeistfeld statt. Doch in Hamburg bestehe keine Notwendigkeit, überhaupt über ein Verbot von Songs zu diskutieren: Wir haben auf dem Dom keine Festzeltkultur, sagte der Veranstalter zur Mopo. Das große weiße Zelt stand 2018 zum letzten Mal auf dem hiesigen Volksfest.
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Aber es wird auch Kritik geäußert an dem Verbot des Songs – in dem es unter anderem heißt: „Ich hab‘ ’nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (…) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (…).“
Der Bundesjustizminister, Marco Buschmann, hatte sich am Dienstagabend bei Twitter zu Wort gemeldet: „Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel“. (sku)