Hubertus Heil
  • Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat ein Gesetz zum Bürgergeld erarbeitet.
  • Foto: picture alliance/dpa/Christoph Soeder

Tschüss Hartz IV: So funktioniert das neue Bürgergeld

2005 eingeführt, bald schon Geschichte: Die Ampel-Koalition will das Hartz-IV-System abschaffen und das Arbeitslosengeld II für Langzeitarbeitslose durch das Bürgergeld ersetzen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat nun die Grundzüge vorgestellt. Der entscheidende Punkt wird aber noch diskutiert. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie hoch fällt das Bürgergeld aus?

Diese zentrale Frage ist noch nicht geregelt und Gegenstand von Diskussionen in der Koalition. Heil gibt sich aber entschlossen, die Regelsätze für Langzeitarbeitslose „deutlich“ zu erhöhen. Seine Zielmarke: 40 bis 50 Euro im Monat mehr. Für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt der Hartz-Regelsatz momentan bei 449 Euro im Monat. Heil will zunächst Berechnungen des Statistischen Bundesamts abwarten. bis er einen konkreten Betrag nennt. Klar ist aber: FDP (ebenso wie die Union) lehnen deutlich höhere Regelsätze ab. Eines ihrer Hauptargumente: das „Lohnabstandsgebot“ – wer arbeitet muss deutlich mehr Einkommen haben als derjenige, der nicht arbeitet. SPD-Chefin Saskia Esken beharrt aber auf höheren Sätzen: „Wie der Mindestlohn müssen auch die Regelsätze in der Grundsicherung kräftig steigen.“

Wie werden die Sanktionen geregelt?

Fordern und Fördern war das Motto von Hartz IV. Vor allem das teilweise als schikanös empfundene „Fordern“ wird nun abgemildert. Denn die Sanktionen bei der Nicht-Einhaltung von Regeln werden entschärft. So soll ab Bezug des Bürgergelds eine sechsmonatige „Vertrauenszeit“ gelten, in der verringerte Leistungen ausgeschlossen sind. Danach drohen durchaus Leistungskürzungen – etwa, wenn sich der Leistungsbezieher nicht um eine angebotene Stelle bewirbt. Doch die Kürzungen haben enge Grenzen: Anders als in der Vergangenheit dürfen diese beispielsweise bei jungen Menschen nicht höher sein, als bei Älteren.

Können Bezieher ihre bisherige Wohnung behalten?

Sanktionen dürfen nicht mehr Einschnitte bei den Kosten der Wohnung betreffen. Damit folgt Heil einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Anders als bisher dürfen die Jobcenter in den ersten zwei Jahren nach Bezugsbeginn nicht mehr überprüfen, ob eine Wohnung „angemessen“ ist. Menschen, die arbeitslos sind und sich einen neuen Job suchen müssen, sollen sich nicht auch noch um ihre Wohnung sorgen müssen, lautet Heils Begründung. 

Welches Vermögen dürfen Bezieher künftig behalten?

Die Angst vor dem Verlust eigener Vermögenswerte hat Hartz IV bei vielen Menschen unbeliebt gemacht. Dies wird nun entschärft: Das langfristige „Schonvermögen“, das nicht angetastet werden darf, soll auf 15.000 Euro steigen. Zudem wird nicht mehr überprüft, ob das eigene Auto oder die eigene Wohnung „angemessen“ sind. In den ersten 24 Monaten werden Leistungen dann gewährt, wenn kein „erhebliches Vermögen“ vorhanden ist. Hier gilt die Grenze von 60.000 Euro für den eigentlichen Leistungsbezieher und 30.000 Euro für jeden weiteren Menschen in der Bedarfsgemeinschaft. 

Welche Zuverdienstmöglichkeiten sind geplant?

Die Freibeträge für Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie für Auszubildende erhöhen sich auf 520 Euro. Bisher durften Hartz-IV-Empfänger nur 100 Euro dazuverdienen – zumindest ohne, dass der Betrag auf ihren Satz angerechnet wurde. Bei Verdiensten zwischen 100 und 1.000 Euro waren nur noch 20 Prozent anrechnungsfrei.

Das könnte Sie auch interessieren: Medwedew möchte Ukraine „von der Weltkarte verschwinden“ lassen

Wann tritt das Bürgergeld in Kraft?

Heil will, dass das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Sein Gesetzentwurf geht nun in die Abstimmung zwischen den Ministerien. Einige offene Fragen wie nach der Höhe des Bürgergelds gibt es ja noch. Zudem müssen Bundestag und Bundesrat den Änderungen am Sozialstaat noch zustimmen.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp