Gewalt, Waffen, Drogen: Urteil: 187-Rapper Gzuz muss ins Gefängnis
Kristoffer Klauß alias Rapper Gzuz muss für 18 Monate ins Gefängnis wegen Körperverletzung, versuchtem Diebstahl und Besitzes von Betäubungsmitteln. Er stand während der Taten unter Bewährung. Außerdem muss er 510.000 Euro Strafe zahlen wegen unerlaubten Waffenbesitzes (300 Tagessätze á 1.700 Euro). „Sie wussten, dass die Luft dünn war“, so der Hamburger Amtsrichter Johann Krieten angesichts der früheren Bewährungsstrafen.
Als der Richter das Urteil verkündet, schüttelt Gzuz den Kopf, grinst ironisch. Später kommt es zum verbalen Schlagabtausch zwischen ihm und Krieten. „Sie sind ein Sozialrüpel, Sie missachten die Regeln des sozialen Miteinanders auf das Übelste“, so der Richter zum Rapper. Daraufhin Gzuz: „Sie auch!“ Amtsrichter Krieten: „Das Schöne ist ja, ich habe hier das letzte Wort.“
187-Straßenbande: Gzuz zu 18 Monaten Haft verurteilt
Um die Höhe der Geldstrafe zu berechnen, befasste der Richter sich eingehend mit den Finanzen des Rappers. Ergebnis laut der Kontoauszüge: Vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020 verfügte Gzuz über Einkommen von 1,4 Millionen Euro. Nach Abzug von Steuern, Unterhalt und anderen Kosten blieben ihm 612.000 Euro, woraus der Richter den Tagessatz von 1.700 Euro errechnete.
Gzuz: Eine halbe Million für Geballer an Silvester
Hinter dem Verstoß gegen das Waffengesetz steckt ein Video, das Gzuz an Silvester 2018/2019 auf Instagram hochgeladen hat. Es zeigt ihn, wie er mit einer Schreckschusspistole in die Luft ballert – was ihn nun eine halbe Million Euro kosten soll. Denn: Es bestand zu dem Zeitpunkt bereits ein Waffenbesitzverbot.
Da half es auch nicht, dass der Schwiegervater des Rappers plötzlich als Überraschungszeuge im Verfahren auftauchte und verkündete, dass die Pistole eigentlich seine sei. Er habe sie im Nachtschrank vergessen, als er sein Haus an Kristoffer Klauß verkauft hat. Es ist aber egal, wem die Waffe gehört, mit der der Rapper herumballerte. Er hätte sie gar nicht anrühren dürfen.
Außerdem, so der Richter, sei die Pistole auch noch so nachlässig aufgewahrt worden, dass die damals sechsjährige Tochter des Angeklagten sie in die Finger hätte bekommen können.
Gzuz: darum die Geldstrafe
Dass ein Urteil sowohl eine Haft- als auch ein Geldstrafe umfasst, ist ungewöhnlich. Johann Krieten begründet das damit, dass Gzuz mit dem illegalen Geballer an Silvester ja Geld verdient habe: „Sie erzielten mit dem Verstoß gegen das Waffengesetz Einnahmen, indem Sie die Videos hochgeladen haben. Deshalb müssen Sie auch in Ihrem Vermögen getroffen werden.“
Hinter den übrigen Anklagepunkten steht ein Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die ihn wegen eines Selfies bedrängt hatte (Körperverletzung), sowie der Versuch, betrunken eine Sauerstoffflasche aus einem parkenden Krankenwagen zu entwenden (versuchter Diebstahl). Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden außerdem kleinere Mengen weicher Drogen gefunden.
Gzuz muss in den Knast
Die einzelnen Taten sind eher wenig gravierend, wenn Gzuz dabei nicht bereits unter mehrfacher Bewährung gestanden hätte: „Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?“ fragt Amtsrichter Johann Krieten. Der Rapper muss erneut grinsen, schüttelt den Kopf. Krieten fährt fort: „Sie inszenieren sich als Gangsterrapper, Sie wollen als Straftäter gesehen werden und nun landen Sie im Gefängnis.“
Hamburg: Gzuz Verteidiger kündigt Rechtsmittel an
Das Urteil ist bislang jedoch noch nicht rechtskräftig, Verteidiger Posch hat bereits Rechtsmittel angekündigt.