Hamburg hat entschieden: So geht es an den Schulen im Januar weiter
Hamburgs Schüler müssen auch in den nächsten Wochen erst einmal nicht wieder in die Schulen zum Unterricht gehen. Die Präsenzpflicht bleibt mindestens bis zum 17. Januar aufgehoben. Vielleicht sogar bis Ende Januar. Das hat der Senat soeben beschlossen. Eltern sollen ihre Kinder möglichst zu Hause betreuen. Wer aber gar keine andere Möglichkeit hat, kann sie aber zur Betreuung und zum Unterricht auch in die Schule schicken.
Schulsenator Ties Rabe: „Wir wissen zurzeit nicht, welchen Erfolg der Lockdown haben wird. Aber aufgrund der anhaltend zu hohen Infektionszahlen ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Schulen in Hamburg wie in den anderen Bundesländern im Januar noch nicht zum regulären Präsenzunterricht zurückkehren werden.“
Die meisten Schüler bleiben in Hamburg zu Hause
Der Senat hatte bereits vor den Weihnachtsferien festgelegt, dass in Hamburg in der ersten Schulwoche vom 5. bis 10. Januar die Eltern entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen.
Rund 80 Prozent der Grundschulkinder und weit über 90 Prozent der Schüler aus den weiterführenden Schulen werden deshalb in der ersten Schulwoche zu Hause bleiben. Diese Regelung wird jetzt auch auf die zweite Schulwoche vom 11. bis 17. Januar ausgedehnt.
Corona: Schulen wohl bis Ende Januar ohne Regelbetrieb
Darüber hinaus geht der Senat davon aus, dass auch in den folgenden, letzten beiden Januarwochen kein regulärer Präsenzunterricht in allen Klassenstufen stattfinden kann. Die endgültige Entscheidung darüber wird der Senat nach Abstimmung mit den anderen Bundesländern sowie unter Berücksichtigung der Infektionslage im Januar treffen.
Schulsenator Ties Rabe weiter: „Mit der Verlängerung der bestehenden Regelung verschaffen wir den Schulen mehr Sicherheit und Vorbereitungszeit für die kommenden Wochen. Für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Eltern ist das keine leichte Situation. Die derzeitige Infektionslage lässt uns aber keine großen Spielräume für einen vollwertigen Schulbetrieb.“