Hamburger Investitions-und Förderbank
  • Die beiden Angeklagten beantragten unabhängig voneinander Corona-Soforthilfe, obwohl sie sie gar nicht brauchten (Symbolfoto).
  • Foto: Imago

Kfz-Händler soll mehrere Tausend Euro Corona-Soforthilfe ergaunert haben

Ein KfZ-Händler soll falsche Angaben bei der Beantragung der Corona-Soforthilfe gemacht haben. Dabei gaukelte er dem Amt einen Liquiditätsengpass in Höhe von 15.000 Euro vor. Jetzt steht er vor Gericht. Genau wie ein falscher Gastronom, der mit derselben Masche ebenfalls Geld durch Subventionsbetrug ergaunert hat.

Vor dem Hamburger Amtsgericht muss sich am Montag ein 57-jähriger Mann wegen Subventionsbetrugs verantworten. Der Kfz-Händler soll am 30. April 2020 bei der Hamburger Investitions- und Förderbank einen Antrag auf Corona-Soforthilfe gestellt haben. Laut Staatsanwaltschaft behauptete er darin fälschlicherweise einen Liquiditätsengpass in Höhe von 15.000 Euro zu haben. Dabei wies sein Geschäftskonto bis jedenfalls Ende Mai 2020 durchgängig ein Plus im sechsstelligen Bereich auf.

Hamburger Kfz-Händler wegen Corona-Betrugs vor Gericht

Auf Nachfrage der Investitionsbank soll er dann im Juli in einer E-Mail behauptet haben, der Umsatz seines Kfz-Handels habe noch im Februar 2020 mehr als 400.000 Euro betragen, für März 2020 habe er jedoch keinerlei Umsatz mehr verzeichnet. Aufgrund dieser Angaben soll ihm dann im September 2020 zu Unrecht eine Subvention in Höhe von 11.500 Euro bewilligt worden sein.

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Weil er sich weigerte eine vom Gericht verhängte Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro zu bezahlen, wird ihm am Montag der Prozess vor dem Hamburger Amtsgericht gemacht.

Subventionsbetrug: Angeblicher Gastronom vor Gericht

Dort muss sich zwei Tage später, am Mittwoch, ein 40-Jähriger wegen des gleichen Vergehens verantworten. Er soll am 4. April 2020 ebenfalls bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank einen Antrag auf Corona-Soforthilfe gestellt haben. Darin behauptete er ebenfalls wahrheitswidrig, an seiner Wohnanschrift in der Saseler Chaussee ein Gastronomiegewerbe zu betreiben.

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Die Bank glaubte dem Mann und bewilligte ihm gerade einmal vier Tage später die Soforthilfe des Bundes in Höhe von 3500 Euro sowie Hamburger Corona-Soforthilfe in Höhe von 2500 Euro.

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