Die Angeklagten sitzen im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude. Am Montag wurde im Fall des Gewaltausbruchs in einer Monteurswohnung das Urteil gesprochen.
  • Die Angeklagten sitzen im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude. Am Montag wurde im Fall des Gewaltausbruchs in einer Monteurswohnung das Urteil gesprochen.
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Männer prügeln Mann fast tot – und lassen ihn Blut aufwischen

Ohne ersichtlichen Grund wird ein Bauarbeiter von Kollegen beinahe zu Tode misshandelt. Das Verhalten der Täter sei von Rohheit, Gefühllosigkeit und Erbarmungslosigkeit geprägt gewesen, so das Landgericht Hamburg. Jetzt hat es das Urteil gesprochen.

Gut ein Jahr nach einem Gewaltexzess in einer Monteursunterkunft hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Kammer sprach den 35-Jährigen am Montag der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen und der Aussetzung schuldig. Ein Mitangeklagter im Alter von 36 Jahren bekam wegen unterlassener Hilfeleistung eine Haftstrafe von zehn Monaten.

Auf blutdurchtränkter Matratze: Opfer schwebte in Lebensgefahr

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes zwölf Jahre Haft für den jüngeren und drei Jahre Haft wegen Beihilfe für den älteren Angeklagten gefordert. Die beiden Männer stammen wie das Opfer aus Polen und arbeiteten als Bauarbeiter bei einem Abrissunternehmen.

Sanitäter am Einsatzort in der Cuxhavener Straße in Hausbruch im August vergangenen Jahres. Blaulicht-News
Messerstecherei Hausbruch
Sanitäter am Einsatzort in der Cuxhavener Straße in Hausbruch im August vergangenen Jahres.

In der Monteurswohnung im Stadtteil Hausbruch war am 14. und 15. August vergangenen Jahres ein damals 43 Jahre alter Bewohner schwer misshandelt worden. Als die Rettungskräfte den Mann auf einer blutdurchtränkten Matratze fanden, habe seine Körpertemperatur nur noch 33,1 Grad betragen, sagte der Vorsitzende Richter. Damit habe er in akuter Lebensgefahr geschwebt.

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Gleichwohl habe sich der 35 Jahre alte Angeklagte nicht des versuchten Mordes schuldig gemacht. „Das Opfer sollte verletzt, erniedrigt, gedemütigt, aber nicht getötet werden“, sagte der Richter. „Man wollte sein Mütchen kühlen, hatte aber kein Motiv, ihn in der eigenen Wohnung umzubringen.“ Der Richter sprach von Rohheit, Gefühllosigkeit und Erbarmungslosigkeit.

Gewaltausbruch in Hamburger Wohnung: Zusammengeschlagen und fotografiert

An jenem Samstagabend habe der 43-Jährige in seinem Zimmer im Spitzboden des Hauses geschlafen, als er plötzlich mit Möbeln beworfen und schwer verletzt worden sei. Am folgenden Nachmittag sei er trotz der Verletzungen in die Küche gegangen, um sich einen Kaffee zu kochen. Die Mitbewohner hätten den Namenstag eines Kollegen mit sehr viel Alkohol gefeiert. Der 35-Jährige und vermutlich zwei Mittäter hätten den 43-Jährigen erneut angegriffen und mit einem Wischmop, einem Duschschlauch, Handtuchhaltern und anderen Gegenständen bewusstlos geschlagen.

Als er wieder zu sich kam, habe sich der Mitangeklagte für ein Handyfoto auf den entkleideten Verletzten gekniet. Das Gericht ging davon aus, dass der 36-Jährige das nicht freiwillig machte und deswegen in dem Fall ohne Schuld geblieben sei. Er hätte aber erkennen müssen, dass sein Mitbewohner in höchster Not war. Dennoch habe er keine Hilfe geholt, sagte der Richter.

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Nach der Prügelorgie sollte der Verletzte die Küche wischen. Dann hätten der Hauptangeklagte und seine Mittäter den Mann im Bad weiter misshandelt. Dabei stürzte er gegen die Glaswände der Dusche und erlitt Schnittwunden durch die Scherben. Schließlich trugen sie ihn in sein Zimmer und legten ihn auf der Matratze ab.

Mitbewohner trinkt erst Bier – dann informiert er Nachbarn

Ein später heimkehrender Mitbewohner erschrak über das viele Blut in der Küche und informierte – nach dem Trinken eines Bieres – einen Nachbarn. Dieser alarmierte die Rettungskräfte. Den Polizisten habe sich „ein schauriges und schockierendes Bild“ geboten, sagte der Richter. Das Zimmer des Opfers sei zerstört, Küche, Bad und Flur seien mit Blutspuren, Scherben und zerbrochenen Fliesen übersäht gewesen.

„Was bringt einen Menschen dazu, einen Landsmann, Arbeitskollegen und Wohngenossen so zuzurichten, dass er an Unterkühlung und Blutverlust – nicht an seinen zahlreichen Verletzungen – verstorben wäre?“, fragte der Richter. Der Hauptangeklagte habe in Polen eine Ausbildung zum Mechaniker gemacht. Der Bergmannssohn sei geschieden, habe zwei Töchter, die bei seinen Eltern lebten. Bei seinen Mitbewohnern sei er autoritär aufgetreten. Er habe für Ordnung und Sauberkeit gesorgt, auch mit Gewalt.

Hamburg: Opfer ist zurück in Wohnung

Der Mitangeklagte habe dagegen Reue gezeigt. „Es tut mir leid, was geschehen ist“, habe der gelernte Maurer zu dem Opfer vor Gericht gesagt. Jahrelang habe er sich mit dem 43-Jährigen das Zimmer geteilt. „Er hatte keinen Grund für die Tat“, sagte der Richter.

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Das Opfer wurde zwölf Tage im Krankenhaus behandelt. Inzwischen wohne der 43-Jährige wieder in der Monteursunterkunft und arbeite auch wieder, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/ncd)

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