Mehr Labor-Kontrollen: Hamburg will Tierschutzgesetz verschärfen
Um die Auflagen für Tierversuche zu verschärfen, soll eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht werden. Versuche, die langandauernde und nicht zu lindernde Schmerzen bei Tieren verursachen, sollen nicht mehr durchgeführt werden. Labors und Tierhaltungen sollen mindestens einmal pro Jahr unangekündigt kontrolliert werden – soweit die Theorie.
Mehr Kontrollen: Hamburg will Tierschutzgesetz verschärfen
Die Einrichtungen sollen außerdem dazu verpflichtet werden, in Alternativen zu Tierversuchen zu investieren oder eine Abgabe dafür zu zahlen. Geplant ist, dass Tierschutzbeauftragte künftig ohne Ausnahme über ein abgeschlossenes veterinärmedizinisches Studium verfügen müssen. Der Gesetzentwurf räumt aber auch ein: „Tierversuche lassen sich zur Bearbeitung wissenschaftlicher Fragen in der Medizin derzeit nicht in jedem Fall vermeiden.“
Senatorin Anna Gallina betonte jedoch, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssten. Besonders wichtig sei, die Einrichtungen stärker in die Pflicht zu nehmen. Die entsprechende Initiative des Hamburger Senats soll nächste Woche dem Bundesrat übermittelt werden. Noch haben sich keine anderen Länder angeschlossen, es gebe aber erste positive Signale von einigen Landesregierungen, hieß es.
Schärfere Tierschutzgesetze: Wissenschaftler kritisieren Vorstoß
Die Initiative „Tierversuche verstehen“, hinter der alle großen Wissenschaftsorganisationen Deutschlands stehen, kritisierte den Hamburger Vorstoß. „Gerade in der aktuellen Coronakrise zeigt sich, wie wichtig verantwortungsbewusste Tierversuche bei der Verbindung von bestmöglicher Forschung mit bestmöglichem Tierschutz sind“, so Sprecher Stefan Treue. „Verbesserungsmöglichkeiten gibt es natürlich immer, diese liegen aber nicht in mehr bürokratischem Aufwand und teurem Aktionismus, der die Wissenschaft behindert, ohne den Tierschutz zu verbessern.“
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Die meisten Versuche sind nach Angaben der Initiative mit nur geringen Belastungen für die Tiere verbunden. Versuche, die den Tieren besonders schwere und lang andauernde Schmerzen zufügen, seien nach einer EU-Richtlinie nur in Ausnahmefällen auf besonderen Antrag möglich. Wissenschaftler in Deutschland hätten von dieser seit 2013 bestehenden Möglichkeit noch keinen Gebrauch gemacht. Besonders enttäuschend sei, dass der Antrag aus Hamburg kein Verständnis dafür zeige, warum Tierversuche gerade für neue Bereiche der biomedizinischen Forschung unerlässlich seien.
Hamburg: Nicht die erste Initiative gegen Tierversuche
Nach Angaben der Initiative wiederholt der Vorstoß wesentliche Teile eines Referentenentwurfs, den bereits das Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Novellierung des Tierschutzgesetzes vorgelegt hat. Voraussichtlich im Herbst solle ein überarbeiteter Entwurf ins Bundeskabinett und dann in den Bundestag eingebracht werden, hieß es.
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Im vergangenen Februar hatte die damalige Verbraucherschutzbehörde das Tierversuchslabor LPT im Stadtteil Neugraben schließen lassen. Tierversuchsgegner warfen dem Unternehmen Rechtsbrüche vor. Das Oberverwaltungsgericht entschied Mitte Juli, dass die Widersprüche von LPT aufschiebende Wirkung haben. Daraufhin erlaubte Gallinas Behörde dem Labor die Wiederaufnahme des Betriebs unter strengen Auflagen. Die Ermittlungen gegen LPT in Neugraben und der Zweigstelle in Mienenbüttel (Kreis Harburg) dauern an. (dpa/mhö)