Suff-Streit eskaliert: 70-Jähriger soll Mitbewohner fast getötet haben
Wegen versuchten Mordes muss sich ein 70-jähriger Mann vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Er ist wegen einer Messerattacke auf seinen Mitbewohner angeklagt. Zuvor soll es einen Streit über schmutziges Geschirr gegeben haben.
Blutiger Streit in einer Monteurswohnung an der Cuxhavener Straße in Neugraben-Fischbek: Dorthin wurde die Polizei am Mittag des 20. März dieses Jahres gerufen. Zwei Bewohner, ein 70-Jähriger und ein 56-Jähriger, waren stark betrunken in Streit geraten. Laut Anklage ging es um dreckige Töpfe in der Gemeinschaftsküche. Der Jüngere soll den Älteren aufgefordert haben, diese abzuwaschen. Doch statt zum Putzlappen soll der 70-Jährige zum Messer gegriffen und es ihm mit voller Wucht in die linke Seite gerammt haben.
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Der 56-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt. Unter anderem diagnostizierten Ärzte einen Rippenbruch, ein Hämatom und Blutansammlungen im Brustkorb.
70-Jähriger nach Messerattacke auf Mitbewohner vor Gericht
Der Angreifer stürmte nach der Tat sofort aus der Wohnung, während andere Hausbewohner einen Notruf absetzten. Der Verletzte wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und dort notoperiert.
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Noch während der polizeilichen Maßnahmen kehrte der Tatverdächtige zurück und wurde vorläufig festgenommen. Bei der Durchsuchung seines Zimmers stellten die Beamten ein Messer als mutmaßliches Tatmittel sicher. Ein Haftrichter erließ Haftbefehl. Ab Donnerstag muss sich der Mann wegen versuchten Mordes vor dem Hamburger Landgericht verantworten.
Dort fiel erst kürzlich das Urteil in einem Prozess, in dem es ebenfalls um eine furchtbare Gewalttat in einer Wohnung an der Cuxhavener Straße ging. Ein 43-jähriger Bauarbeiter wurde dort von seinen Kollegen offenbar grundlos beinahe zu Tode misshandelt, musste sein eigenes Blut aufwischen und wurde von seinen Mitbewohnern zum Sterben zurückgelassen. Rettungskräfte fanden den Mann auf einer blutdurchtränkten Matratze, seine Körpertemperatur betrug nur noch 33,1 Grad. Der 35-jährige Hauptangeklagte wurde zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Sein 36-jähriger Mitangeklagter erhielt wegen unterlassener Hilfeleistung eine Haftstrafe von zehn Monaten.