Versteckte Kita-Kosten: Rot-Grün will klare Regeln schaffen
700 Euro Zusatzkosten pro Monat – dieser Fall einer Berliner Kita klingt schockierend: Kinder sollen separiert worden sein, wenn Eltern nicht zahlen konnten. Doch in der Hauptstadt gilt eine Obergrenze für Zusatzkosten, der Kita droht nun ein Entzug der Betriebserlaubnis. Da das Problem auch in Hamburg um sich greift, wollen SPD und Grüne mehr Transparenz für Eltern schaffen.
Immer mehr Kitas bieten Zusatzleistungen wie etwa Musikunterricht an, die auch mit Zusatzkosten verbunden sind. Aktuell wurde der Fall der deutsch-englischen Kita „Nannys Place“ aus Berlin bekannt. Wie der „Spiegel“ berichtet, wurden in der Kita Zusatzzahlungen von bis zu 700 Euro pro Monat gefordert – die zulässige Obergrenze in Berlin liegt bei 90 Euro.
700 Euro für Zusatzangebote: Kita schließt Kinder aus
Kinder von Eltern, die nicht gezahlt haben, sollen laut „Berliner Zeitung“ in einem Durchgangszimmer betreut, mussten ihr eigenes Essen mitbringen und hatten kein altersgerechtes Spielzeug. Ein Kind mit Behinderung soll die Kita aufgrund des Vorgehens nicht mehr besucht haben können.
Auch in Hamburg gibt es zunehmend Kitas, die Zusatzleistungen anbieten. Teilweise verschwimmen die Grenzen zwischen dem, was bereits über den Kita-Gutschein und die Hamburger Bildungsempfehlungen abgedeckt wird und zusätzlichen Angeboten. Bisher gibt es hier jedoch keine Kostenobergrenze. Grüne und SPD wollen deshalb in der kommenden Bürgerschaftssitzung gemeinsam einen Antrag einbringen, um die versteckten Kosten transparent zu machen.
Hamburg: SPD und Grüne wollen Kosten transparent machen
„In den vergangenen Jahren haben Kitas teilweise begonnen, kostenpflichtige Zusatzleistungen anzubieten. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden“, sagt Britta Herrmann, Familienexpertin der Hamburger Grünen-Fraktion.
„Problematisch wird es allerdings, wenn Kinder dadurch während der Betreuungszeiten von Angeboten ausgeschlossen werden und wenn Eltern für Leistungen zahlen, die eigentlich über das System abgedeckt sind“, so Herrmann weiter. Eltern sollen nun direkt bei der Beantragung des Kitagutscheins darüber informiert werden, welche Leistungen bereits im Gutschein enthalten sind und für welche Leistungen Zuzahlungen erhoben werden dürfen.
Zusatzleistungen mit Obergrenze auch für Hamburg
„Der Betreuungsvertrag weist diese Leistungen einzeln aus, denn sie dürfen nicht verpflichtend erhoben werden. Eltern müssen frei entscheiden können, ob sie diese in Anspruch nehmen möchten“, sagt Uwe Lohmann, Familienexperte der SPD-Fraktion.
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Zudem sollen die Zusatzleistungen auf einen festgelegten monatlichen Umfang begrenzt werden, um keine Kinder im Kita-Alltag von Aktivitäten auszuschließen. Außerdem soll geprüft werden, wie Eltern mit geringem Einkommen durch die Beantragung von Bildungs- und Teilhabeleistungen bei der Finanzierung von Zusatzleistungen unter-stützt werden können. (abu)