• In den Cum-Ex-Skandal verstrickt: die Warburg Bank.
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Hamburgs Cum-Ex-Kehrtwende: Warburg Bank soll nun doch zahlen

Nun doch? Nachdem der Hamburger Senat sich in den vergangenen Wochen massiv dafür kritisieren lassen musste, dass der Warburg Bank Steuern in Millionenhöhe erlassen wurden, kommt die Kehrtwende. Laut „Spiegel“ fordert die Stadt die Kohle nun doch zurück.

Es geht um die Rückforderung von unrechtmäßig erstatteten Zahlen im Rahmen des „Cum-Ex-Geschäfte“. Im Rahmen dieser Aktiendeals soll der deutsche Fiskus um mehr als zehn Milliarden Euro betrogen worden sein. Auch die Warburg Bank steht im Verdacht, daran beteiligt zu sein.

Während des Wahlkampfs schlug das Thema in Hamburg noch einmal ein wie eine Bombe: Die Finanzbehörden sollen 2016 mögliche Ansprüche für das Steuerjahr 2009 verjährt haben lassen. Dabei soll es um 47 Millionen Euro gegangen sein. Es kam der Verdacht auf, dass der damalige Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) und der damalige Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) Einfluss auf die Ämter genommen hatten.

Olaf Scholz hatte sich mit Warburg-Banker Olearius getroffen

Denn es kam heraus, dass Scholz sich mit dem damaligen Warburg-Banker Christian Olearius getroffen hatte, der bis heute einer der Haupteigentümer des Instituts ist. Beide wiesen das entschieden zurück und mussten sich auch dem Koalitionspartner Grüne erklären, die massiv Druck machten.

Tschentscher und Scholz freuen sich.

Da grinsen sie, wie zwei Honigkuchenpferde. Aber die Kritik an ihrem Umgang mit der Warburg Bank hat ihnen sicher deutlich weniger geschmeckt.

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Und nun doch die Rückforderung. Dabei war bisher mit Verjährungsfristen argumentiert worden. Die dürften nun erst recht gelten. Aber offenbar hat die Behörde noch mal nachgeforscht und doch Urteile gefunden, mit denen andere Verjährungsfristen zumindest begründet werden könnten. Ob sie dann wirklich juristisch tragfähig sind, das wird sich zeigen.

Warburg Bank wehrt sich gegen Vorwürfe zu Cum-Ex

Die Warburg Bank kündigte gegenüber dem „Spiegel“ an, man werde gegen die Steuerbescheide rechtlich vorgehen. „Die Warburg Gruppe und die Warburg Bank hatten zu keinem Zeitpunkt die Absicht, steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben, zu fördern oder sich an darauf ausgerichteten Absprachen zu beteiligen.“ Auch habe man „nie die Absicht“ gehabt, bei Finanzämtern unzutreffende Erklärungen abzugeben.

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