Springreiter Ludger Beerbaum
  • Das Ermittlungsverfahren gegen Springreiter Ludger Beerbaum wegen vermeintlicher Tierquälerei wurde eingestellt.
  • Foto: Imago/Independent Photo Agency

Tierquälerei? Verfahren gegen Springreiter Beerbaum eingestellt

Springreiter Ludger Beerbaum muss nach einer Anzeige wegen Tierquälerei keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren gegen den viermaligen Olympiasieger „wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt“, wie es am Dienstag in einer Pressemitteilung hieß.

Die Tierschutzorganisation Peta hatte gegen Beerbaum auf Grundlage eines Beitrages in der Sendung „RTL Extra“ Anzeige erstattet. In dem Beitrag war Beerbaum vorgeworfen worden, die verbotene Trainingsmethode des Barrens bei seinen Springpferden angewandt zu haben. Beerbaum hatte bestritten, die Methode genutzt zu haben.

Reiten: Tierquälerei-Verfahren gegen Beerbaum eingestellt

Der Reiter hatte schon nach Ausstrahlung des RTL-Beitrags die Anschuldigungen zurückgewiesen und geschrieben: „Der Beitrag von ‘RTL extra’ ist in vielen Punkten nachweislich falsch, verleumderisch und ehrverletzend.“ Beerbaum hatte zudem „eine umfangreiche Stellungnahme an die Deutsche Reiterliche Vereinigung geschickt“.


Was ist in dieser Woche im Volkspark passiert? Jeden Freitag liefert Ihnen die Rautenpost Analysen, Updates und Transfer-Gerüchte – pünktlich zum Wochenende alle aktuellen HSV-News der Woche kurz zusammengefasst und direkt per Mail in Ihrem Postfach. Hier klicken und kostenlos abonnieren.


Er sei zuversichtlich, dass sich der Verband nach Überprüfung dieser Ausführungen seiner „Meinung anschließt, es handelt sich bei den Aufnahmen um regelkonformes Touchieren, das eine zulässige Ausbildungsmethode darstellt“.

Das könnte Sie auch interessieren: „Er ist ein Pitbull“: Ein Deutscher mischt die NFL auf

FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach hatte hingegen gesagt, „dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen“. Die leichte Berührung der Pferdebeine durch Gegenstände ist beim Springen als Touchieren erlaubt, das stärkere Barren hingegen nicht. Ein Verbandsverfahren läuft noch. (dpa/pw)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp