• Die Warburg Bank in Hamburg muss sich vor Gericht in den Cum-Ex-Strafprozessen verantworten.
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Cum-Ex-Skandal: Hamburger Bank muss riesige Summe zurückzahlen

Vor einigen Wochen standen die Cum-Ex-Strafprozesse noch etwas mehr im Vordergrund. Gegenwärtig hat sich Corona das Rampenlicht geschnappt, doch das Verfahren um die Hamburger Privatbank M. M. Warburg lief unterdessen weiter. Jetzt soll das Unternehmen eine stattliche Summe zurückzahlen. Doch damit wird sich die Bank nicht zufriedengeben.

Nach dem Urteil im ersten Strafprozess will die Warburg Bank aller Voraussicht nach Revision einlegen. Es gelte als sicher, dass das geschehen werde, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Die Bank wurde vom Landgericht Bonn am Mittwoch zur Rückzahlung von 176 Millionen Euro angeordnet. Sollte Warburg Revision einlegen, landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Bewährungsstrafen und 14 Millionen Euro Rückzahlung für Aktienhändler

Unterdessen wurden die beiden angeklagten britischen Aktienhändler zu relativ milden Bewährungsstrafen verurteilt, da sie als Kronzeugen zur Aufklärung der Cum-Ex-Geschäfte beigetragen hatten. Einer der beiden muss zusätzlich 14 Millionen Euro Steuerschulden zurückzahlen.

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Bei „Cum-Ex“-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliardenschaden. (dpa/mp)

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