Das Kopftuch in Deutschland: Gesetze und Urteile: Das ist die Rechtslage
Das Kopftuch. Seit Jahren ein Gegenstand von Diskussionen und Streitigkeiten. Dabei geht es um die Frage, ob und wo das Tragen eines Schleiers oder eines Kopftuches als Symbol des Islams gestattet oder untersagt werden soll. Für die Rechtslage sind die Bundesländer zuständig. Welche Rechte haben Frauen, die Kopftuch tragen wollen? Und wo müssen sie akzeptieren, dass es ohne das Stück Stoff gehen muss?
In der Privatwirtschaft, wie in dem aktuellen Fall der Schülerin Miriam aus Langenhorn, darf das Tragen des Kopftuches grundsätzlich nicht verboten werden. Der Arbeitgeber verstößt sonst gegen das Antidiskriminierungsgesetz.
Nur aus Sicherheitsgründen, beispielsweise beim Arbeiten an einer Maschine, kann das Tragen von Kopftüchern untersagt werden.
So können Arbeitgeber das Kopftuch verbieten
Auch dürfen Arbeitgeber das Kopftuch verbieten, wenn sie grundsätzlich das sichtbare Tragen jeglicher religiöser Zeichen untersagen. So hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Arbeitgeber dürfen also einfordern, dass Arbeitnehmer aller Religionen neutral auftreten.
Ein generelles Kopftuchverbot für Lehrkräfte hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig zurückgewiesen. Es widerspreche dem Grundrecht auf Glaubensfreiheit.
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Daran halten sich auch alle Bundesländer – außer Berlin, das sich auf das Neutralitätsgesetz beruft. Dieses verbietet das Kopftuch auch für Beamte in der Rechtspflege, dem Justizvollzug und der Polizei.
Kopftuchverbot für Richter, Staatsanwälte und Referendare
In der Justiz gibt es in Hessen, Bremen, Baden-Württemberg und Bayern Einschränkungen. Dort dürfen Richter, Staatsanwälte und Referendare bei Amtshandlungen im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen.
Auch in kirchlichen Einrichtungen darf Mitarbeitern laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts das Kopftuch-Tragen untersagt werden.
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Aufgrund der Religionsfreiheit muss es auf Länderebene konkrete Gesetze geben, um ein Verbot durchzusetzen, schreibt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Zudem müsse eine Arbeitssituation vorliegen, in der die Wahrung staatlicher Neutralität stärker als die Religionsfreiheit zu gewichten sei. (maw)