• Polizisten stehen an der Außenalster in der Nähe vom Bootsanleger Fährdamm und kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus.
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Corona-Kontrolle: „Sch**ß-Virus“: Das sagen zwei Hamburger, die 150 Euro blechen müssen

Die Corona-Regeln sind hart, aber notwendig, um das weiterhin grassierende Virus einzudämmen. In Hamburg halten sich die meisten an die Vorgaben der Stadt, so die Einschätzung der Polizei, die täglich kontrolliert. Trotzdem sind einige weiterhin in Gruppen unterwegs, gerade bei Sonnenschein und frühlingshaften Temperaturen – so wie Johnny K. und Serocayn S., die nun richtig blechen müssen.

„Scheiß-Virus“, sagen beide, angesprochen auf die Kontrolle der Polizei. Das Duo wurde zusammen mit zwei weiteren Personen an der Binnenalster von Beamten angesprochen. „150 Euro Strafe für jeden von uns. Wir wollten uns doch gerade aufteilen. Das geht nicht.“

Corona-Kontrolle in Hamburg: Diese Männer mussten blechen

Doch, das geht. Denn die Regeln des erst vor wenigen Tagen wirksam gewordenen neuen Corona-Bußgeldkatalogs sehen vor, dass man sich maximal mit einer, nicht im gleichen Haushalt lebende Person in der Stadt aufhalten darf. Wer sich nicht dran hält, der wird bestraft und muss pro Kopf beim ersten Mal 150 Euro zahlen – genau wie das Quartett. Werden sie noch einmal erwischt, verdoppelt sich das Bußgeld, und 300 Euro werden fällig.

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„Wir können verstehen, dass das Thema ernst ist“, sagen sie, „aber doch nicht solche drastischen Maßnahmen. Das Virus ist gefährlich, aber das ist einfach übertrieben.“

Sie finden, dass das Leben nicht so eingeschränkt werden sollte. Ob sie noch einmal zu viert unterwegs sind? „Dann müssen wir ja das Doppelte zahlen …“

Corona-Kontaktverbote: Die meisten Hamburger halten sich daran

Dass sich Menschen nicht an die Corona-Regeln halten, sind bisher aber nur Einzelfälle, sagte ein Polizeisprecher am Sonnabend. „Die Mehrheit hält sich dran.“ Nur wenige Verstöße wurden festgestellt, weil sich kleine Gruppen in Grünanlagen aufhielten oder Kinder trotz des Verbots auf Spielplätzen spielten.

Zum Teil wurden auch Bußgelder verhängt. In welcher Höhe und wie viele, ist noch unbekannt. (dg)

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