Somat Tabs
  • In der Verpackung dieser Spülmaschinen-Tabs ist sehr viel Luft.
  • Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

In diesen Verpackungen ist (fast) nur Luft

Mehr Luft als Inhalt – so manche Verpackung entpuppt sich nach dem Kauf als echte Mogelpackung. Eine aktuelle Stichprobe der Hamburger Verbraucherzentrale zeigt, dass in so manchen Packungen und Behältnissen 50 bis 95 Prozent Luftanteil stecken. Von Vitamintabletten über Backmischungen bis hin zu Fertiggerichten – bei diesen Produkten waren die Verpackungen deutlich größer als ihr Inhalt.

Auf Basis von Verbraucherbeschwerden hat die Verbraucherzentrale 15 Produkte beispielhaft mit einem Röntgengerät durchleuchtet. Das Ergebnis ist enttäuschend: Alle Artikel waren höchstens bis zur Hälfte befüllt, viele wiesen sogar noch weniger Inhalt auf.

Sogar Bio-Produkte erweisen sich als Luftnummer

Spitzenreiter im negativen Sinne ist eine Plastikdose mit Vitamin-B12-Tabletten von „Kal“, die nur etwa fünf Prozent der Packung ausfüllen; der Luftanteil liegt bei 95 Prozent. Mit circa 65 Prozent Luft schneiden auch eine Backmischung für Bananenbrot von „Baetter Baking“, ein Mandelgebäck von „Ricciarelli“, eine Fertigmischung für einen Apfel-Nuss-Tassenkuchen von „Lizza“ und die Schinken-Hörnli von „Knorr“ besonders schlecht ab. 

Die drei Spitzenreiter unter den Luftverpackungen. Verbraucherzentrale Hamburg
Luftverpackungen
Die drei Spitzenreiter unter den Luftverpackungen.

„Selbst Bio-Hersteller, deren Produkte eigentlich für mehr Nachhaltigkeit stehen, verschwenden durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen und täuschen zugleich ihre Kundschaft”, ärgert sich Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Vier der 15 untersuchten Produkte tragen ein Bio-Siegel.

Rechtsweg gegen Luftpackungen schwierig

Rein rechtlich sind Luftpackungen kaum zu belangen. Das Eich- und Verpackungsrecht gibt Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht dennoch regelmäßig gegen Anbieter vor, wenn es möglich ist.

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So haben die Verbraucherschützer zuletzt beispielsweise erfolgreich durchgesetzt, dass Unilever ein Waschmittel nicht mehr in einem überdimensionierten Karton und Lidl ein Bircher-Müsli nicht in einer halbleeren Dose verkaufen darf. Aktuell wurde eine Gewürzmischung der Marke „NiceSpice“ abgemahnt. (mp)

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