Kind-Urteil: DFL kündigt 50+1-Untersuchung bei Hannover 96 an
Eine juristische Niederlage für Hannover 96? Ein Pyrrhus-Sieg für Martin Kind? An solchen Spekulationen beteiligte sich die Deutsche Fußball Liga (DFL) nicht. Aber der Ligaverband machte schnell und unmissverständlich deutlich, dass der niedersächsische Zweitligist mit einer Untersuchung rechnen muss, ob das klubinterne Konstrukt mit der 50+1-Regel noch in Einklang steht.
„Sollte sich ergeben, dass dies nicht der Fall ist, wird die DFL die Vereinbarkeit neu prüfen“, hieß es in einer offiziellen DFL-Stellungnahme. Und dabei könnte schnell die Profi-Lizenz der Norddeutschen auf dem Spiel stehen.
Kein völlig abwegiges Szenario, denn das dienstägliche Urteil des Landgerichts Hannover, in dem Kind richterlicherseits bescheinigt wurde, dass sein Rauswurf als 96-Geschäftsführer durch den Vorstand juristisch nichtig war, setzt die 50+1-Regel am Maschsee faktisch außer Kraft.
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Der Multimillionär jedenfalls genoss zunächst seinen ganz persönlichen Triumph vor Gericht. „Wichtig ist, dass ich in den nächsten hundert Jahren nicht abberufen werden kann“, sagte der 78-Jährige der „Neuen Presse“. Auch eine Klage gegen 50+1 vor dem Europäischen Gerichtshof schloss Kind nicht mehr aus.
Ein Dilemma, dessen sich der Vorsitzende Richter Peter Carsten Schulze durchaus bewusst war: „Welche Auswirkungen dies auf den Fußballbetrieb hat, ist etwas, was hier nicht im Mittelpunkt steht. Deshalb mag das für einige Beteiligte interessant sein, wie sich die DFL erklärt, aber für den Rechtsstreit muss es nicht von Bedeutung sein.“
Kinds Macht gefährdet das 50+1-System
Klar ist aber: Unabhängig davon, ob das Verfahren nun eine Instanz höher vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt werden sollte – das grundsätzliche Problem ist nicht ausgeräumt, ganz im Gegenteil. Denn das sogenannte „uneingeschränkte Weisungsrecht“ seitens des Muttervereins gegenüber Kind – ein 50+1-Eckpfeiler – greift derzeit bei „96“ nicht mehr.
Denn der Unternehmer bekam im Saal 127 juristisch bestätigt, dass ihn nur der Aufsichtsrat, der als Bindeglied zwischen dem Verein und der Profi-GmbH installiert wurde, hätte entlassen dürfen. Und in diesem Gremium sind die Fronten verhärtet, eine Pattsituation blockiert schon seit längerer Zeit wichtige Mehrheitsentscheidungen.
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Kind selbst machte mehr als deutlich, dass er von seiner gerade juristisch bestätigten Rechtsauffassung nicht abweichen werde. Es bleibe „festzuhalten: Das Unternehmensrecht ist höher einzuordnen als das Verbandsrecht“, ließ sich der 96-Patriarch zitieren. Ein verbaler Frontalangriff auf 50+1. (sid/dhe)