Mümmelmannsberg: Senat verschiebt Entscheidung über Gutverdiener in Sozialwohnungen
Rund 7000 Hamburger Sozialwohnungen werden von Mietern bewohnt, die eigentlich nicht bedürftig sind – und zwar ausdrücklich erwünscht vom Senat. Die Entscheidung, ob das noch zeitgemäß ist, hat der Senat nun in das Jahr 2021 verschoben.
Es geht um den sperrigen Begriff der „Freistellungsgebiete“, hinter dem sich vier Hamburger Wohngebiete verbergen, in denen Sozialwohnungen auch an Besserverdiener vergeben werden dürfen, zur Durchmischung der Quartiere: Mümmelmannsberg, Neuallermöhe-West, Steilshoop und Wilhelmsburg.
Senat verschiebt Entscheidung über Gutverdiener in Sozialwohnungen
Zur Durchmischung der Quartiere bekommen hier auch Menschen mit gutem Einkommen eine günstige Wohnung. Die Verträge, die diese Ausnahmen ermöglichen, laufen in regelmäßigen Abständen aus und müssen immer wieder neu vom Senat unterzeichnet werden. Am 31. Dezember wäre die Freistellungsregelung erneut ausgelaufen, wurde nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert, wie der Senat mitteilt.
Begründung: „Die Prüfung durch die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum langfristigen Umgang mit den Freistellungsgebieten dauert derzeit noch an.“
Hamburg: Sozialwohnungen für Nicht-Bedürftige
Die Diakonie hatte an den Senat appelliert, die Verträge einfach auslaufen zu lassen und die 7000 Sozialwohnungen nach und nach nur noch wirklich bedürftigen Mietern zur Verfügung zu stellen. Mit der normalen Fluktuation könnten so jedes Jahr 150 zusätzliche Wohnungen für Notfälle auf den Markt kommen.
Mümmelmannsberg, Steilshoop, Wilhelmsburg
Die Ausnahmeregelungen für Mümmelmannsberg, Wilhelmsburg und Steilshoop stammen aus dem Jahr 1977, als Hamburg noch über 400.000 Sozialwohnungen verfügte. Inzwischen sind es nur noch rund 77.000. Die Regelung für Neu-Allermöhe wurde 1997 eigeführt.