Einfach abmontiert: Zaun-Ärger im Sommerbad Altengamme – Polizei ermittelt
Altengamme –
Das Sommerbad Altengamme am Horster Damm gilt seit Jahrzehnten eigentlich als geheime Wohlfühloase. Doch nun trübt ein Zaun das Idyll und sorgt für Ärger – sogar die Hamburger Polizei ermittelt.
Eine große, grüne Wiese, ein Naturbecken – im Sommer schon immer ein beliebtes Plätzchen, das Sommerbad im Osten Hamburgs. Wer wollte, durfte – auf eigene Gefahr – auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten baden gehen. Doch das ist jetzt nicht mehr erlaubt.
Hamburg: Ärger im Sommerbad Altengamme – Polizei ermittelt
Seit Anfang Juli dürfen Badegäste nur noch zwischen 14 und 19 Uhr schwimmen gehen, seit Ende der Sommerferien jetzt sogar nur noch am Wochenende. Anders lasse sich die Badeaufsicht, Hygienemaßnahmen, Müllentsorgung nicht mehr finanzieren, so Ulf von Krenski vom Bezirksamt Bergedorf zum „Abendblatt“. Daher auch der neue Zaun, der das Sommerbad Altengamme nun umrahmt.
Und genau der brachte wohl das Fass zum Überlaufen: Wie die MOPO erfuhr, haben Unbekannte in der Zeit zwischen dem 1. und 2. August Teile des Doppelstabmattenzauns fachgerecht abmontiert und abgeschraubt. Danach legten sie die Streben so auf die große Liegefläche, dass sie das Wort „Nein“ zeigten – ein klares Statement gegen die neuerlichen Änderungen rund um das Sommerbad.
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„Wir ermitteln wegen Hausfriedensbruchs“, so eine Polizeisprecherin zur MOPO. Kein Vandalismus? Nein, denn: „Es war nichts beschädigt, sondern alles sauber auseinandergeschraubt.“
Ein Ortsbesuch zeigt: Viele Gäste ignorieren den nur hüfthohen Zaun, gehen trotz neuer Öffnungszeiten zu jeder Zeit baden. „Sie machen sich keine Sorgen“, so ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes zur MOPO. Eigentlich dürfen nur 250 Leute rein, „oft sind es aber wohl mehr“.
Urteil vom Bundesgerichtshof hatte Einfluss auf Entscheidung
Bei der Entscheidung, die Öffnungszeiten anzupassen und einen Zaun zu installieren, spielte auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2017 eine Rolle: Ein Vater hatte geklagt, nachdem seine Tochter bei einem Unfall in einer ungesicherten Badestelle massive Hirnschäden erlitt. Das Urteil nimmt Gemeinden mehr in die Verantwortung – daher auch die Entscheidung des Bergedorfer Bezirksamts.