Ein Bikini muss es mindestens sein: Oben ohne bleibt in Kieler Schwimmbädern – vorerst – verboten. (Symbolbild Frau in Hallenbad)

Ein Bikini muss es mindestens sein: Oben ohne bleibt in Kieler Schwimmbädern – vorerst – verboten. Foto: imago images/Rolf Kremming

Nackte Brüste in Bädern erlaubt – aber es gibt einen Haken

Eins, zwei, drei, Oberkörper frei! Das Recht auf einen geschlechtsübergreifend textilbefreiten Brustbereich in Kieler Freibädern ist beschlossen und verkündet. Aber Frauen, die sich auf baldige barbusige Badefreuden im Bad freuen, kriegen jetzt einen Dämpfer.

Brustfrei ins Becken hüpfen, das wird erst 2023 was. Denn auch in Sachen Badespaß arbeiten die Behörden behäbig: „Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe werden zunächst die im Beschluss gewünschte Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Thema fokussiert aufarbeiten“, erklärte die Stadt Kiel jetzt auf Anfrage der „Kieler Nachrichten“.

Neue Badeordnung tritt erst 2023 in Kraft

Erst danach werde man den überarbeiteten Entwurf der Satzung in die Ratsversammlung einbringen. „Das dürfte eher im ersten Quartal 2023 passieren.“ Die Ratsversammlung muss die Neufassung der Badeordnung noch einmal final absegnen, damit diese in Kraft treten kann. Ganz schön viel Aufwand für ein bisschen nackte Haut – aber schließlich muss alles seine Ordnung haben.

Und weil es möglichst auch keine Konflikte auf Kieler Liegewiesen geben soll, wenn oben ohne endlich für alle gilt, wird aktuell an Konzepten für die Schulung des Schwimmbadpersonals gearbeitet. Die müsste nämlich „umfassend“ sein, so die Stadt. Was die Bademeister und Schwimmmeisterinnen konkret lernen sollen? „Ziel ist es, das Personal der städtischen Bäder zu schulen und zu sensibilisieren, um gegebenenfalls vorkommende sexuelle Belästigung oder andere Konflikte zwischen Badegästen zu verhindern.“

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Momentan ist in der Kieler Badeordnung noch von „üblicher Badekleidung“ die Rede – was ja keine klare Definition ist. Praktisch bedeutet das bei Frauen Bikinis oder Badeanzüge. Laut neuem Beschluss soll in den Frei- und Hallenbädern in Zukunft dann „geeignete, mindestens die primären Geschlechtsmerkmale bedeckende Badekleidung“ getragen werden.

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