Ziel: Mehr Strom durch Windkraft – Die Regelung für den Betrieb von Windrädern hat sich geändert. (Symbolbild)

Ziel: Mehr Strom durch Windkraft – Die Regelung für den Betrieb von Windrädern hat sich geändert. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul

Schleswig-Holstein: Windkraftbetreiber dürfen jetzt mehr

Durch ein neues Gesetz können Windräder in Zukunft vermehrt nachts laufen. Besonders Schleswig-Holstein hat zahlreiche Windkraftanlagen: Die Veränderung kann ein Beitrag im Kampf gegen die Energiekrise sein – aber auch eine zusätzliche Belastung für die Anwohner.

Seit dem 13. Oktober gilt das neue Energiesicherungsgesetz: Damit dürfen Windräder nachts bis zu vier Dezibel lauter sein. „Mit den neuen Regelungen können Windenergieanlagen über die Wintermonate hinweg mehr Strom liefern,” sagt Hermann Albers, Präsident des Bundesverband Windenergie.

Energiesicherungsgesetz: Windräder dürfen nachts lauter sein

Wie der NDR berichtete gibt es in Schleswig-Holstein laut Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume (LLUR) etwa 3000 Windräder. Mit der Anpassung im Bundesimmissionsschutzgesetz kann die nächtliche Lautstärke dieser Windräder im Winter nun von der bisher genehmigten abweichen.

Zusätzlich können die Betreiber nach Antrag auch auf Schattenabschaltungen verzichten. Im Normalfall ist die Laufzeit der Windräder nicht nur aufgrund des Lärms, sondern auch aufgrund der Schatten begrenzt: Hell, dunkel, hell, dunkel – das ist potenziell stressig für Anwohner.

Kritik: Belastung für Anwohner von Windparks steigt

„Das Bundesumweltamt hat in einer neuen Veröffentlichung festgestellt, dass die Anwohner von Windparks, besonders die, die im Außenbereich wohnen, nachts durch die bereits geltenden Lärm-Richtwerte massiv belästigt werden”, sagt Susanne Kirchhof von der Initiative Vernunftkraft Schleswig-Holstein zum NDR.

„Und nun soll das durch das neue Gesetz für die Menschen durchgängig noch lauter werden?“, hinterfragt Kirchhof. Viele Windkraftanlagen wären in den vergangenen Jahren mit einer Nachtregelung genehmigt worden – die nun nicht mehr gelte.

Energiekrise: Notfallplan für mehr Windenergie

Voraussetzung für einen verstärkten Windkraftbetrieb sei eine Feststellung der Alarmstufe oder der Notfallstufe des Notfallplans Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, so der Bundesverband für Windenergie. Und das sei momentan der Fall: Die Alarmstufe gelte seit dem 23. Juni.

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Durch die neue Regel könne die Stromversorgung aus Windenergie kurzfristig erhöht werden. Albers vom Bundesamt für Windenergie verweist aber auch auf weitere Maßnahmen: „Langfristig braucht es starke Investitionen in den schnellen Ausbau, um künftigen Versorgungskrisen präventiv zu begegnen.“ Dabei sei der Ausbau auch in Schleswig-Holstein schleppend: „2021 gab es nur einen Nettozubau von sieben Windenergieanlagen“. (dpa/mp)

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