Prozess um Ex-IS-Frau: Hamburger Gericht: Elina F. muss nicht ins Gefängnis
Neustadt –
Im Prozess um die Ex-IS-Frau Elina F. (30) ist am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht in Hamburg ein Urteil gefällt worden: zwei Jahre Bewährung für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Als strafmildernd erachtete die Vorsitzende Richterin die Deradikalisierung der Frau und ihre Bereitschaft, an der Aufklärung mitzuwirken und „reinen Tischen zu machen“. Dazu käme ihre mehrjährige Leidenszeit im kurdischen Gefangenenlanger, die F. als die „schlimmste Zeit ihres Lebens“ beschrieb.
Hamburger Gericht: Zwei Jahre Bewährung für Ex-IS-Frau Elina F.
Vor der Urteilsverkündung war die 30-Jährige aufgeregt, weil völlig unklar war, wie das Gericht die Sachlage bewerten würde. Zur MOPO sagte sie: „Eine Bewährung wäre toll.“
Elina F. war im September 2013 ihrem Freund Serkan E. erst in die Türkei und später nach Syrien gefolgt. Serkan war dorthin geflohen, weil ihm in Deutschland eine lange Haftstrafe wegen mehrerer Schüsse aus dem Hinterhalt auf zwei Männer aus dem Rocker-Milieu erwartete.
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Beide schlossen sich dem IS an: Serkan als Schütze im Krieg, Elina F. als Anwerberin neuer Rekruten – ein Propagandavideo zeigt sie vermummt und mit einer Kalaschnikow bewaffnet. Die Angeklagte dazu: „Widerstand war zwecklos. Ich hätte auch nicht fliehen können“. Die Aufnahmen seien unter Druck entstanden. Inzwischen hat sie sich mehrfach vom IS distanziert.