Urteil wegen 15 Euro: Hunderttausende Knöllchen in deutscher Großstadt ungültig
Frankfurt –
Kommunen dürfen keine privaten Dienstleister zur Verkehrsüberwachung einsetzen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom Montag hervor.
Das Recht, Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat zugewiesen. Dieses staatliche Gewaltmonopol beziehe sich auf den fließenden und den ruhenden Verkehr.
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Im konkreten Fall ging es um 15 Euro Verwarngeld, die ein in Frankfurt als Stadtpolizist eingesetzter Leiharbeiter einer privaten Firma verhängte.
Urteil: Hunderttausende Knöllchen in Frankfurt ungültig
Leiharbeiter würden auch in anderen hessischen Kommunen auf diese Weise eingesetzt, erklärte das OLG. Dies sei gesetzeswidrig.
Die der Stadt Frankfurt als Polizeibehörde gesetzlich zugewiesene Verpflichtungen, den ruhenden Verkehr zu überwachen und Verstöße zu ahnden, seien hoheitliche Aufgaben.
Diese dürften nicht durch private Dienstleister durchgeführt werden. Das Verfahren gegen den Autofahrer müsse eingestellt werden, da die zugrundeliegenden Beweise einem „absoluten Beweisverwertungsverbot“ unterlägen.
Frankfurt: Knöllchen durch Leiharbeiter ungültig
Allein im Jahr 2018 seien in Frankfurt mehr als 700 000 Parkverstöße geahndet worden, mehr als eine Million Euro seien dafür insgesamt eingefordert worden.
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Das OLG Frankfurt sei bundesweit das erste Oberlandesgericht, das sich mit der Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Dienstleister im Bereich der Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs befasst habe.
Im November hatte das OLG bereits in einer Grundsatzentscheidung erklärt, Städte und Gemeinden dürfen Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nicht Firmen übertragen.
Nach Informationen der Redaktion hat das Urteil für Köln, Bonn und Düsseldorf keine Konsequenzen. Hier werden keine Leiharbeiter als Stadtpolizisten eingesetzt. (dpa)